1. Startseite
  2. Leistung & Service
  3. alle Leistungen

Elektronische Gesundheitskarte (eGK)

  • Infos zu Ihrer eGK
  • Lichtbildservice
  • PIN und PUK

Elektronische Gesundheitskarte (eGK)
Fragen Sie uns jetzt anJetzt Anfrage stellen
oder

Allgemeine Informationen zur elektronischen Gesundheitskarte

Die elektronische Gesundheitskarte, auch eGK genannt, ist Ihr persönlicher Schlüssel für Leistungen bei Ärzten, Zahnärzten und andern Leistungserbringern im Gesundheitswesen. Sie enthält Ihre Versicherungsdaten und bedarf deshalb eines besondern Schutzes. Aus diesem Grund ist auf der Karte Ihr Foto aufgedruckt. Sie können damit schnell und einfach identifiziert werden. So verlieren Sie auch in einem ärztlichen Notfall keine kostbare Zeit

Ihre eGK erhalten Sie rechtzeitig vor Versicherungsbeginn per Post von uns. Damit gewährleisten wir Ihnen eine lückenlose Versorgung im Krankheitsfall.

Hinweis: Die Karte ist nicht auf andere Personen übertragbar. Sollten Sie die Karte verlieren, ist es wichtig, uns über den Verlust zu informieren.

Die Gesundheitskarte der BKK LInde schwebt im Raum

Lichtbildservice der BKK Linde

Laden Sie Ihr digitales Foto für die neue elektronische Gesundheitskarte (eGK) bequem und sicher hoch. Wir haben für Sie eine Checkliste zusammengestellt, um Ihnen diesen Vorgang einfach und schnell zu gestalten. 

Sollten Probleme beim Login oder beim Hochladen des Fotos auftreten, kontaktieren Sie bitte unsere Service-Hotline unter der Telefonnummer: 0611 73 66-781. Wir helfen Ihnen gerne.

Unser Hinweis für Sie:

  • Bitte machen Sie sich im Vorfeld mit den Anforderungen an das Foto vertraut

  • Legen Sie Ihre Versichertennummer parat. Diese finden Sie z.B. auf Ihrer Versichertenkarte, der Mitgliedsbescheinigung und der Lichtbildanforderung

  • Ihr Foto muss zum Upload in einem JPEG, BMP, GIF, oder PNG Format mit maximal 5 MB vorliegen. Die Bildbreite muss mindestens 225 Pixel betragen.

Abbildung der Webapp für den Lichtbildservice der BKK Linde

BKK Linde Lichtbildservice

Schnell und einfach das Bild für die eGK hochladen!

Alternativ können Sie uns Ihr Foto auf dem Postweg übermitteln.

BKK Linde
Konrad-Adenauer-Ring 33
65187 Wiesbaden

Hinweis: Bitte vermerken Sie auf der Rückseite des Bildes Ihren vollständigen Namen und die Versichertennummer. Kinder bis zur Vollendung des 15. Lebensjahres und Versicherte, die aus bestimmten gesundheitlichen Gründen (z. B. Schwerstpflegebedürftige) kein Bild einreichen können, erhalten die eGK ohne Foto.

Die Gesundheitskarte der BKK Linde von vorn auf weißem Hintergrund

NFC-fähige Gesundheitskarte?

Um Services wie den elektronischen Medikationsplan, die Notfalldatenspeicherung, die eRezept-App oder auch die elektronische Patientenakte (ePA) in vollem Umfang nutzen zu können, benötigen Sie eine NFC-fähige elektronische Gesundheitskarte (eGK) sowie eine Persönliche Identifikationsnummer (PIN). Die PIN ist Ihr ganz persönlicher Schlüssel für diese Zusatzfunktionen der elektronischen Gesundheitskarte.

Wenn Sie noch keine NFC-fähige-eGK besitzen, nehmen Sie Kontakt mit uns auf.

Den Hinweis, ob ihre Gesundheitskarte NFC-fähig ist oder nicht, liefert eine sechsstellige Nummer auf der Karte

So erhalten Sie Ihre PIN

Um die PIN für die elektronische Gesundheitskarte (eGK) zu erhalten, müssen wir Sie zuerst identifizieren. Diese Identifizierung dient dem Schutz Ihrer persönlichen Daten und ist vom Gesetzgeber so vorgesehen.

Bei der BKK Linde bieten wir Ihnen verschiedene Wege an, um eine Identifizierung durchzuführen:

  • eID-Verfahren von NECT (online-Personalausweis).

  • Persönlich in einer Geschäftsstelle der BKK Linde. 

  • Über eine Digitale Identität.

1. Identifizierung mittels eID-Verfahren (online-Peronalausweis) von Nect

Für die Identifizierung haben wir mit dem eID-Ident-Verfahren von Nect den optimalen Weg für Sie:

  • Halten Sie Ihren gültigen online-Personalausweis und den dazugehörigen PIN, Ihre eGK und Ihr Smartphone bereit.

  • Starten Sie die Identifizierung bei unserem Partner Nect.

  • Nachdem Ihre Identität bestätigt wurde, verifizieren Sie Ihre Gesundheitskarte.

  • Ihre PIN erhalten Sie danach automatisch innerhalb von 2 Wochen per Post.

2. Persönliche Identifizierung in einer Geschäftsstelle der BKK Linde

Alternativ können Sie sich auch in einer unserer Geschäftsstellen identifizieren. Denken Sie bitte auch hier daran, Ihren Personalausweis oder Reisepass und Ihre eGK mit in die Geschäftsstelle zu bringen.

(Hinweis: Bitte beachten Sie die Öffnungszeiten unserer Geschäftsstellen. Aufgrund möglicher Corona-Bestimmungen kann es möglich sein, dass Sie vorab einen festen Termin buchen müssen. Informationen zur Terminbuchung finden Sie ggfs. auf unserer Homepage.)

3. Digitale Identität 

Sie haben zudem die Möglichkeit, sich über eine Digitale Identität zu identifizieren. Weitere Informationen zur Digitalen Identität finden Sie bei den Erläuterungen zur elektronischen Patientenakte (ePA).

Wichtig: Die Nutzung aller Zusatzfunktionen ist freiwillig. Sie werden wie bisher bei Ihrem Arzt nach der Vorlage Ihrer eGK auch ohne Angabe einer PIN behandelt.

Bei Fragen rufen Sie uns gerne unter der Telefonnummer 06117366785 an oder nutzen Sie unser Kontaktformular.

Die häufigsten Fragen 

Wir haben für Sie die wichtigsten Fragen und Antworten zur elektronischen Gesundheitskarte zusammengestellt.

  1. Die elektronische Gesundheitskarte (eGK) ist Ihr Versichertenausweis, den Sie vor Behandlungsbeginn dem Leistungserbringer (z. B. Arzt, Zahnarzt, Krankenhaus) vorlegen müssen. Mit der eGK ist die freiwillige Nutzung von Anwendungen ermöglicht, mit denen die medizinische Versorgung und die Qualität der Behandlung verbessert werden sollen. Das Aufbringen eines Lichtbilds des Versicherten ist gesetzlich vorgeschrieben. Kinder und Jugendliche bis zum 15. Geburtstag und Versicherte, die aus bestimmten gesundheitlichen Gründen (z. B. Schwerstpflegebedürftige) kein Foto einreichen können, erhalten die eGK ohne Bild. Zudem ist auf der Rückseite die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) integriert. Diese ist gültig für die EU-Mitgliedsländer sowie Island, Liechtenstein, Montenegro, Norwegen, Nordmazedonien, Schweiz, Serbien. Zur Nutzung der EHIC bei einem vorübergehenden Aufenthalt im Vereinigten Königreich und Nordirland bitten wir Sie sich unter https://dvka.de/de/informationen/brexit/brexit.html aktuell zu informieren.

  2. Auf der eGK sind Informationen wie Vorname, Familienname, Geschlecht, Geburtsdatum, Anschrift, Versichertennummer, die Gültigkeitsdauer, die Bezeichnung der Krankenkasse sowie der Versichertenstatus (z. B. Mitglied oder mitversicherter Familienangehöriger) gespeichert.

  3. Voraussetzung für die freiwillige Speicherung und Abfrage von Gesundheitsdaten auf der elektronischen Gesundheitskarte (z. B. Notfalldaten, elektronischer Medikamentenplan) ist die Zustimmung des Patienten durch eine sechsstellige PIN. Die Daten dienen einem optimalen Wissensaustausch der behandelnden Ärzte und Leistungserbringer. Falls Sie die Funktion nutzen möchten, senden wir nach Ihrer erfolgreichen Identifizierung die PIN mit einem gesonderten Brief sowie weiteren Informationen postalisch zu.

  4. Der Datenschutz hat bei der eGK höchste Priorität. Alle Informationen, die im Rahmen der freiwilligen Zusatzdienste eingestellt werden, können ausschließlich von medizinischem Fachpersonal und nur mit Ihrem Einverständnis eingesehen werden. Die Gesundheitsdaten sind vor dem Zugriff Dritter durch eine Verschlüsselung geschützt.

  5. Ihre neue eGK ist sofort nach Erhalt gültig, jedoch nicht früher als der Versicherungsbeginn bei der BKK Linde. Bitte nutzen Sie nur die aktuellste Karte. Ihre alte Karte wird ca. 10 Tage nach dem Erhalt einer neuen eGK gesperrt. Diese können Sie uns gerne zur Vernichtung zurücksenden. Selbstverständlich können auch Sie die daten- und umweltschutzgerechte Entsorgung der Karte vornehmen.

  6. Ihre eGK verfügt über eine kontaktlose NFC-Schnittstelle. Ein kontaktloser Zugriff muss immer durch die Freigabe über die sechsstellige Ziffernfolge (CAN) unter dem schwarzen Balken der Deutschland-Flagge erfolgen. Das unbemerkte Auslesen von Daten ist somit nicht möglich.

  7. Bitte melden Sie uns schnellstmöglich den Verlust Ihrer eGK oder eine Namensänderung. Wir werden Ihnen dann eine neue Karte zur Verfügung stellen. Bei einer Adressänderung werden die Daten nach Ihrer Mitteilung an uns beim nächsten Arztbesuch auf der Karte aktualisiert. Sollte Ihr Arzt hierzu nicht in der Lage sein, informieren Sie uns einfach, damit wir Ihnen eine neue Karte übersenden.

  8. Medizinische notwendige Behandlungen werden von den Ärzten erbracht. Wird innerhalb von 10 Tagen nach der Behandlung keine eGK oder eine Einzelfallbestätigung der BKK Linde vorgelegt, wird der Arzt eine Privatrechnung an Sie stellen. Die BKK Linde darf diese Privatrechnung nicht erstatten, auch nicht anteilig

Häufig gestellte Fragen zu PIN und PUK

  1. Für den normalen Arztbesuch ist keine PIN erforderlich. Sie brauchen die PIN nur, wenn Sie die erweiterten, freiwilligen Funktionen der eGK, wie bspw. den elektronischen Medikamentenplan oder das Notfalldatenmanagement nutzen wollen. Mit der PIN erteilen Sie Ihrem Arzt oder Apotheker die erforderliche Zustimmung oder geben notwendige Angaben auf der eGK frei.

    Falls die PIN dreimal falsch eingegeben wurde kann die Karte mit dem PUK entsperrt werden. Die Funktion steht bisher aber noch nicht zur Verfügung. Die BKK Linde kennt weder Ihren PIN noch den PUK. Daher erhalten Sie, wenn Ihnen die Geheimzahlen nicht mehr vorliegen, eine neue eGK mit einer neuen PIN und PUK.

  2. Die PIN dient als Zugang zu den Zusatzfunktionen für Ihre eGK. Um einen PIN zu erhalten müssen Sie sich zuerst identifizieren. Nur Sie kennen die PIN. Die PUK dient der Zurücksetzung des PINs, wenn Sie diesen drei Mal falsch eingegeben haben. Die Funktion der PUK ist derzeit noch nicht verfügbar.

  3. Für die Behandlung beim Arzt genügt die Vorlage Ihrer eGK – ohne Eingabe der PIN.

  4. Die Daten sind außer auf Ihrer Gesundheitskarte nur im Computer Ihres (Zahn-)Arztes, bei eMP auch Apothekers, gespeichert. Die Krankenkasse kennt diese Daten nicht. Wenn Sie eine neue eGK erhalten sind die Daten darauf also nicht vorhanden und müssen neu von Ihrem Arzt, Apotheker oder Zahnarzt auf der Karte gespeichert werden.

  5. Die Daten zum Notfalldatenmanagement (NDFM) und zum elektronischen Medikamentenplan (eMP) sind nur auf Ihrer eGK und im Computer Ihres Arztes gespeichert. Die Krankenkasse kennt die Daten nicht. Wenn Sie eine neue Gesundheitskarte erhalten sind die Daten nicht auf der neuen Karte gespeichert. Bitten Sie Ihren Arzt, die Daten auf der neuen eGK zu hinterlegen.

  6. Bitte fragen Sie Ihren behandelnden Arzt bzw. Apotheker, ob er ein Notfalldatenmanagement (NFDM) bzw. elektronischen Medikationsplan (eMP) anbietet und besprechen Sie dort alles Nähere.

    Die Behandler können nur mit einem speziellen elektronischen Ausweis auf Ihre Medikationsdaten zugreifen. Weiterhin sind die Daten mit Ihrer PIN geschützt. Die Daten zum NFDM können jederzeit beim Arzt, eMP-Daten auch in der Apotheke, aktualisiert oder gelöscht werden.

    Die Krankenkassen haben keinen Zugriff auf den Notfalldatensatz und den elektronischen Medikationsplan auf Ihrer Gesundheitskarte. Die Daten sind allein auf Ihrer eGK und auf dem Computer Ihres Arztes gespeichert.

  7. Bei Bedarf kann der behandelnde Arzt oder das Krankenhaus Notfalldaten direkt auf Ihrer eGK speichern, wenn Sie es wünschen und in die Speicherung einwilligen. Zum Beispiel können folgende Informationen wichtig sein:

    • Chronische Erkrankungen

    • regelmäßige Medikation

    • Allergien und Unverträglichkeiten

    • medizinische Hinweise (z.B. Schwangerschaft)

    • Kontaktdaten von Angehörigen

    Im Notfall kann der Notarzt oder Rettungsdienst die Daten dann bei der Behandlung berücksichtigen. Zur Einsichtnahme benötigen diese einen speziellen elektronischen Ausweis. Zusätzliche Informationen zu den Notfalldaten erhalten Sie auf der Seite der gematik GmbH.

  8. Wenn Sie es wünschen und in die Speicherung einwilligen, können (Zahn-)Ärzte oder Apotheker auf Ihrer eGK einen elektronischen Medikationsplan (eMP) speichern. Der eMP beinhaltet folgende Angaben:

    • Name, Adresse und Geburtsdatum

    • Allergien und Unverträglichkeiten sowie

    • Medikation und deren Anwendung (z.B. Dosis, Zeitpunkt, Häufigkeit)

    Mit den Angaben kann Ihr Behandler die Einnahme mehrerer Arzneimittel aufeinander abstimmen, Allergien oder Unverträglichkeiten beachten und Neben- sowie Wechselwirkungen verhindern.

    Anspruch auf die Hinterlegung eines eMP haben Sie nach § 31a SGB V bei der Einnahme von drei oder mehr Medikamenten. Weitere Informationen finden Sie auf der Seite der gematik GmbH.

  9. Wenn Sie Ihre PIN verloren haben, informieren Sie uns bitte. Eine erneute Ausstellung eines PINs für Ihre Gesundheitskarte ist nicht möglich. In diesem Falle müssen wir Ihnen eine neue Gesundheitskarte zustellen. Wenn Sie sich über die digitale Identität identifiziert haben, können wir Ihnen anschließen direkt eine PIN für Ihre neue Gesundheitskarte zustellen.

  10. Wenn Sie Ihre PIN drei Mal falsch eingegeben haben, ist diese Funktion gesperrt. Mit dem PUK sollten Sie später eine gesperrte PIN freischalten können. Diese Funktion steht bisher nicht zur Verfügung. Sollten Sie die PIN drei Mal falsch eingegeben haben, kontaktieren Sie uns bitte. Sie erhalten anschließend eine neue Gesundheitskarte zugestellt. Wenn Sie sich über die digitale Identität identifiziert haben, können wir Ihnen eine PIN für Ihre neue eGK zusenden.

  11. Bei dem PostIdent-Verfahren führen Sie die Identifizierung zum Erhalt Ihrer PIN für die eGK bei der Deutschen Post AG durch. Sie haben die Möglichkeit, die Identifizierung in einer Filiale der Deutschen Post durchzuführen oder sich mit Ihrem elektronischen Personalausweises (eID) zu identifizieren.

    Um die eID-Funktion nutzen zu können, muss Ihr Smartphone eine NFC-Funktion haben. Außerdem muss die Online-Funktion des Personalausweises aktiviert sein und eine PIN vorliegen. Sie können sowohl die online-Ausweisfunktion als auch die PIN über folgende Seite kostenlos bestellen: www.pin-ruecksetzbrief-bestellen.de. Anschließend wird Ihnen der Brief mit dem Aktivierungscode und der PIN zum Personalausweis postalisch zugesandt. Jeder Personalausweis, der seit 2010 ausgegeben wurde, besitzt eine Online-Ausweisfunktion.

Fragen zum online-Ausweis

  1. Auf der Rückseite Ihres online-Ausweises ist ein Symbol aufgedruckt, welches Sie erkennen lässt, dass es sich um einen online-Ausweis handelt. Auf der Seite des Bundesministerium für Innern und für Heimat finden Sie nähere Informationen.

  2. In der Regel ist die Online-Ausweisfunktion bereits aktiviert. Insbesondere bei nach dem 15.07.2017 beantragten Personalausweisen ist die Funktion automatisch verfügbar. Doch auch bei später ausgegebenen Ausweisen kann die Funktion noch nicht verfügbar sein, beispielsweise, wenn Sie sich bei der Ausgabe gegen die Aktivierung entschieden hatten oder der Aktivierung widersprochen hatten. Ebenso wurde die Funktion nicht aktiviert, wenn Sie zum Zeitpunkt der Beantragung des Personalausweises Ihr 16. Lebensjahr noch nicht vollendet hatten.

  3. Sowohl die Aktivierung als auch der PIN kann auf der Webseite mit dem PIN-Rücksetzbrief kostenlos bestellt werden. Der Brief mit dem Aktivierungscode und einer neuen PIN kommt wird direkt nach Hause geschickt. Der PIN-Rücksetzbrief enthält eine neue PIN für den Online-Ausweis, einen Aktivierungscode und einen QR-Code. Bitte fordern Sie den PIN-Rücksetzbrief an, wenn Sie Ihren Online-Ausweis nutzen möchten, dieser aber deaktiviert ist. Auch, wenn Sie den initialen PIN-Brief (mit Transport-PIN und PUK) nicht mehr auffinden oder Sie die PIN vergessen haben. Video-Tutorials finden Sie auf der Webseite.

Europäische Krankenversichertenkarte (EHIC)

In Europa sind Sie mit dem Versicherungsschutz der BKK Linde gut versichert. Die Europäische Krankenversicherungskarte befindet sich auf der Rückseite Ihrer elektronischen Gesundheitskarte (eGK).

Behandlung im Ausland

Im Krankheitsfall werden Sie gegen Vorlage der Karte zu den Bedingungen und Kosten des Versicherungssystems des Reiselandes behandelt.

In welchen Ländern ist die Europäische Krankenversicherungskarte gültig?

Mit der EHIC können Sie Gesundheitsdienstleistungen für vorübergehende Aufenthalte in folgenden Ländern in Anspruch nehmen:

Passport mit Hut und Spritze liegen auf einer Weltkarte

Hinweis zum Brexit

Aktuelle Regelungen zur Gültigkeit der EHIC im Vereinigten Königreich und Nordirland finden sich auf der Website der DVKA.

eFormular zur elektronischen Gesundheitskarte

Den Antrag auf Ausstellung Ihrer elektronischen Gesundheitskarte (eGK) können Sie uns als eFormular übermitteln. 

Als Login nutzen Sie Ihre Zugangsdaten der BKK Linde Service App.

Sie haben noch keinen Zugang zur Service App? Dann fordern Sie jetzt Ihren Zugangscode an und registrieren Sie sich. Kehren Sie nach Ihrer erfolgreichen Registrierung zu diesem Formular zurück und schließen Sie den Antrag ab.

Leistungen die auch andere Nutzer interessieren
  • Informationen zum E-Rezept
    Eine Apothekerin schaut auf ihr Handy
    Gesetzliche Leistung

    Informationen zum E-Rezept

    Mit dem E-Rezept und der dazugehörigen eRezept-App schreitet die Digitalisierung im Gesundheitswesen weiter voran. Schnelle Medikamentenversorgung, Folgerezept ohne Arztbesuch und die Lieferung von rezeptpflichtigen Medikamenten, sind nur einige der möglichen Funktionen.

  • Elektronische Patientenakte (ePA)
    Mittelalter Arzt bespricht Röntgenbild mit einer Patientin
    Gesetzliche Leistung

    Elektronische Patientenakte (ePA)

    Die elektronische Patientenakte, kurz ePA, ist ein Produkt der Bundesregierung und wird durch die Krankenkassen bereitgestellt. Die ePA soll den digitalen Austausch zwischen Patient und den verschiedenen Leistungserbringern ermöglichen.

  • Medizinische Informationsobjekte (MIO)
    Ein Mann und ein Arzt sitzen auf einer Liege und besprechen sich
    Gesetzliche Leistung

    Medizinische Informationsobjekte (MIO)

    MIO ist die Abkürzung für „Medizinische Informationsobjekte“. Sie sollen medizinische Patientendaten standardisieren und einheitlich dokumentieren.

  • Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU)
    Ein junger Mann liegt krank auf dem Sofa
    Gesetzliche Leistung

    Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU)

    Die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) ersetzt die bisherige Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung („gelber Schein“). Seit dem 01.01.2022 wurde die eAU flächendeckend eingeführt.

Haben Sie Fragen? Wir beraten Sie gerne.

BKK Linde
Kundendialog

Sie erreichen uns telefonisch Montag bis Freitag von 08:00 - 18:00 Uhr unter 0611 73666.

info@bkk-linde.de
eGK, Karte, Krankenkassenkarte, PIN, PUK, elektronische, Gesundheitskarte, Foto