Freiwillige Versicherung
Eine freiwillige Mitgliedschaft in unserer BKK Linde ist möglich für
- Selbständige
- Arbeitnehmer
- Rentner
Die freiwillige Mitgliedschaft in unserer BKK Linde ist möglich für
Selbständige
Arbeitnehmer mit einem Einkommen über der Jahresarbeitsentgeltgrenze
Schüler & Studenten
Rentner
Beamte
Nicht erwerbstätige Personen
Freiwillige Versicherung für Arbeitnehmer
Sie übersteigen als Arbeitnehmer mit Ihrem regelmäßiges Jahresarbeitsentgelt die aktuelle Jahresarbeitsentgeltgrenze und auch in vorausschauender Betrachtung für das Folgejahr, dann sind Sie von Beginn der Beschäftigung an versicherungsfrei. Versichern Sie sich bei uns als Mitglied in der freiwilligen Krankenversicherung für Arbeitnehmer.
Hinweis
Beiträge werden nur bis zur Höhe der Beitragsbemessungsgrenze erhoben.
Informieren Sie sich hier über die aktuellen Beiträge für freiwillig Versicherte.
Freiwillige Versicherung für Selbständige/Existenzgründer
Sie üben hauptberuflich eine selbständige Tätigkeit aus. Damit sind Sie nicht versicherungspflichtig. Sie können sich aber bei der BKK Linde als freiwilliges Mitglied versichern.
Berechnung der Beiträge
Die Beiträge zur freiwilligen Kranken- und Pflegeversicherung richten sich nach Ihrer gesamten wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit. Bei den Einnahmen, die Sie aus Ihrer selbständigen Tätigkeit erzielen, wird der nach den Gewinnermittlungsvorschriften des Einkommensteuerrechts ermittelte Gewinn zur Beitragsberechnung herangezogen.
Als Nachweis der Einkünfte ist der Einkommensteuerbescheid vorzulegen. Beiträge sind damit aus einer zeitversetzten Bemessungsgrundlage zu zahlen. Sobald ein neuer Einkommensteuerbescheid vorliegt, erfolgt die Neuberechnung der Beiträge.
Der Gesetzgeber schreibt für hauptberuflich Selbständige bestimmte Mindestbemessungsgrundlagen für die Beitragsberechnung zur Kranken- und Pflegeversicherung vor.
Die Beiträge sind ab 1. Januar 2024 mindestens aus monatlich 1.178,33 EUR zu berechnen, unabhängig davon wie hoch Ihre Einnahmen tatsächlich sind.
Maximal werden die Beiträge aus monatlich 5.175,00 EUR berechnet, auch wenn Sie höhere Einkünfte erzielen.
Berechnung der Beiträge von Existenzgründern
Solange Sie als Existenzgründer noch keinen Einkommensteuerbescheid zu den Einnahmen aus Ihrer selbständigen Tätigkeit vorlegen können, berechnen wir die Beiträge auf Grundlage einer Schätzung Ihrer voraussichtlichen Einnahmen.
Ihre Beiträge werden unter Vorbehalt berechnet und nach Vorlage des Einkommensteuerbescheides entsprechend Ihrer tatsächlichen Einnahmen korrigiert. Waren die Einnahmen zu gering geschätzt, sind Beiträge nachzuzahlen. Zuviel gezahlte Beiträge werden einmalig erstattet. Dieser erste Einkommensteuerbescheid bleibt solange maßgebend für die Beitragsberechnung, bis Sie einen neuen aktuellen vorlegen.
Sie erhalten einen Gründungszuschuss oder Einstiegsgeld von der Bundesagentur für Arbeit?
Für Existenzgründer sind die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung monatlich mindestens aus 1.178,33 EUR (Jahr 2024) zu berechnen. Ihren Beitrag zahlen Sie entsprechend Ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit. Der Gründungszuschuss ist steuerfrei, gilt in der Sozialversicherung aber als beitragspflichtige Einnahme. Der Anteil des Gründungszuschusses zur sozialen Absicherung in Höhe von 300,00 EUR ist jedoch sozialversicherungsfrei und wird nicht zur Beitragsberechnung herangezogen.
Informieren Sie sich hier über die aktuellen Beiträge in der Krankenversicherung.
Freiwillige Versicherung für Rentner
Sie waren in der zweiten Hälfte Ihres Erwerbslebens weniger als 90% der Zeit Mitglied oder Familienversicherter bei einer gesetzlichen Krankenkasse. Wir versichern Sie gerne in der freiwilligen Versicherung für Rentner in unserer Krankenkasse.
Der Beitrag richtet sich nach ihren Bruttoeinnahmen und orientiert sich an ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit. Für Sie gelten die Beiträge für Sonstige Mitglieder in der Beitragsübersicht für freiwillig Versicherte.
Freiwillige Versicherung weiterer Personengruppen
Sie sind Beamter, Pensionär oder derzeit nicht erwerbstätig? Gerne versichern wir Sie als freiwilliges Mitglied bei uns.Der Beitrag richtet sich nach ihren Bruttoeinnahmen und orientiert sich an ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit.
Für Sie gelten die Beiträge für Sonstige Mitglieder in der Beitragsübersicht für freiwillig Versicherte.
Freiwillige Weiterversicherung
Sie können nach dem Ausscheiden aus Ihrer bisherigen Versicherung als freiwilliges Mitglied unserer Krankenkasse weiterhin versichert werden.
Vorausgesetzt Sie waren in den letzten 5 Jahren vor dem Ausscheiden mindestens 24 Monate oder unmittelbar vor dem Ausscheiden mindestens 12 Monate in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert gewesen und beantragen innerhalb der ersten 3 Monate nach dem Ausscheiden die freiwillige Versicherung.
Sie möchten einen Familienangehörigen mitversichern?
Informieren Sie sich hier über die Familienversicherung der BKK Linde.
Downloads
Einfach Antrag ausfüllen, unterschreiben und abschicken.
- Mitgliedschaftsantrag für Freiw. Versicherte 2024herunterladen
Hinweise zur Freiwilligen Versicherung
Für die freiwillige Versicherung muss eine Vorversicherungszeit in der gesetzlichen Krankenversicherung von entweder ununterbrochenen 12 Monaten unmittelbar vor dem Ausscheiden, oder mindestens 24 Monaten in den letzten fünf Jahren vor dem Ausscheiden aus der letzten gesetzlichen Krankenversicherung erfüllt sein.