Häusliche Krankenpflege
- Was steht mir zu?
- Was muss ich beachten?
- Wie erfolgt die Abrechnung?
Idee der häuslichen Krankenpflege
Wenn Sie krank werden, und die medizinische Versorgung von zu Hause aus organisiert wird, stehen Ihnen diverse Unterstützungsleistungen zu. Denn nicht immer kann dies aus eigener Kraft geleistet werden.
Damit die ärztliche Behandlung weitergeführt werden kann, bietet Ihnen die häusliche Krankenpflege eine zusätzliche Versorgung durch qualifizierte Pflegekräfte sowie Unterstützung im Bereich der Körperpflege und Ernährung. Zudem können auch hauswirtschaftliche Aufgaben, die der Versorgung dienen, übernommen werden.
Die häusliche Krankenpflege wird von dem behandelnden Arzt verordnet, der Umfang hängt von dem individuellen Krankheitsstatus ab.
Voraussetzungen
Um die häusliche Krankenpflege in Anspruch nehmen zu können, muss eine der folgenden Voraussetzungen zutreffen:
Die häusliche Krankenpflege erfolgt zusätzlich zur ärztlichen Behandlung - d.h., dass Sie wegen Krankheit oder Unfall aktiv beim Arzt in Behandlung sein müssen. Ohne laufende ärztliche Behandlung kann die häusliche Krankenpflege nicht in Anspruch genommen werden.
Eine stationäre Krankenhausbehandlung wird durch die häusliche Krankenpflege vermieden oder verkürzt.
Eine Krankenhausbehandlung ist sinnvoll, aber aktuell nicht durchführbar.
Die häusliche Krankenpflege ist zur Sicherung des Ziels der ärztlichen Behandlung erforderlich.
Leistungsumfang
Welche Leistungen sind denn konkret in der häuslichen Krankenpflege enthalten?
Ein wichtiger Punkt ist u.a. die Behandlungspflege. Darunter fallen Tätigkeiten wie Medikamentenabgabe, Injektionen oder Verbandwechsel.
Grundpflege ist ein weiterer großer Leistungsbereich der häuslichen Krankenpflege. Hier geht es um die Unterstützung bei den alltäglichen Grundbedürfnisse. Dazu gehören Körperpflege, wie Waschen und Zähneputzen, Ernährung und die Förderung der Bewegungsfähigkeit.
Daneben steht außerdem die hauswirtschaftliche Versorgung, also Tätigkeiten wie z.B. Kochen, Aufräumen, Einkaufen.
Abrechnung
In welchem Umfang und für welche Dauer welche Verrichtungen verordnet und genehmigt werden können, ist in den Richtlinien zwischen Krankenkassen und Ärzten festgelegt. Leistungen der häuslichen Krankenpflege sind Sachleistungen. Die angefallenen Kosten rechnen die Pflegedienste direkt mit der Krankenkasse ab. Nur Pflegedienste, die einen entsprechenden Versorgungsvertrag mit den Kassen geschlossen haben, dürfen die häusliche Krankenpflege auch erbringen.
Für Leistungen der häuslichen Krankenpflege muss eine Zuzahlung von 10 Euro je ärztlicher Verordnung bezahlt werden, zusätzlich werden für die ersten 28 Tage je Kalenderjahr 10 Prozent der Kosten als Eigenanteil fällig. Die Zuzahlungen werden von den Krankenkassen berechnet und eingezogen.
Fragen zur Häuslichen Krankenpflege?
Sie haben Fragen zur Häuslichen Krankenpflege oder sind sich unsicher, was Sie beachten müssen? Gerne beantworten wir Ihre Fragen telefonisch oder per Mail.
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