KardioPlus
Vernetzt für die Gesundheit
Mit dem KardioPlus Vertrag bieten wir unseren Versicherten eine besondere Versorgung durch niedergelassene Fachärzte mit einer Spezialisierung auf Herz-Kreislauferkrankungen. Im Fokus steht die Möglichkeit, eine weitgehend ambulante Behandlung der Patienten zu ermöglichen und längere Krankenhausaufenthalte zu vermeiden oder zu reduzieren.
Dahinter steht eine enge Vernetzung und Zusammenarbeit aller am Vertrag beteiligter Kooperationspartner, um die medizinische Versorgung im Bereich der Kardiologie weiterhin zu optimieren.
Für wen ist KardioPlus gedacht?
Der Vertrag gilt zunächst für niedergelassene Fachärzte im Bundesland Hessen. KardioPlus richtet sich an Versicherte mit Herz-Kreislauferkrankungen, Herzinsuffizienz und koronarer Herzerkrankung sowie den folgenden Diagnosen:
Patienten mit implantierten kardialen elektronischen Geräten, inbesondere einem herzunterstützenden System
Herzinsuffizienz NYHA 2-4
kardialer Arrhythmie und Erregungsleitungsstörungen
angeborenen Herzkrankheiten für die eine Schrittmacherimplantation auf Dauer unumgänglich ist
Mit dem Smart-Ereignis-Rekorder können Herzrhythmusstörungen erfasst werden
Durch den ambulanten Einsatz des Smart-Ereignis-Rekorders können Synkopen als Folge möglicher Herzrhythmusstörungen schneller erkannt und behandelt werden.
Steht in der Regel ein 24h-EKG zur Diagnoseabklärung oder die Implantation eines Ereignisrekorders (zwei Eingriffe) auf dem Plan, kann der nicht invasive Smart-Ereignis-Rekorder via 3 Kanal Langzeit-EKG-Messung den Herzschlag sowie die Ereignisse und Aktiviäten des Patienten dokumentieren. Das Gerät kann dauerhaft, auch bei Sportaktivitäten, am Körper getragen werden und liefert nicht nur eine Momentaufnahme, sondern valide Aussagen über tageszeitliche Schwankungen der Herzfunktion für einen Zeitraum von 14 Tagen.
Voraussetzung für die Nutzung des Smart-Ereignis-Rekorders
Vorliegen einer unklaren Synkope und Verdacht auf kardiale Ursache
Mindestens eine Behandlung (ambulant oder stationär) im laufenden oder Vorquartal mit der Diagnose "Synkope" (R55) und erfolglose kardiologische Abklärung durch 24h-EKG mit medizinischer Erfordernis zur Abklärung durch Ereignisrekorder
Keine Altersbeschränkung. Die Teilnahme ist für Kinder ab einem Körpergewicht von 10 kg möglich
Soweit die Diagnostik eine Behandlungsbedürftigkeit gemäß des KardioPlus Vertrages ergibt, erfolgt die anschließende Behandlung in diesem Rahmen. Eine weitere Einschreibung ist nicht erforderlich
So können Sie teilnehmen
Patienten können ihren Arzt aktiv ansprechen, ob er an dem Vertrag KardioPlus teilnimmt, ebenfalls kann der Arzt seine Patienten über die Möglichkeit der Teilnahme informieren. In beiden Fällen sieht die Behandlung eine Teilnahmeerklärung des Patienten vor.
Die Kosten werden, wie andere Behandlungen, über die Versichertenkarte abgerechnet.