Krankengeld für Selbstständige
Als hauptberuflich Selbstständiger können Sie wählen, ob Sie sich mit oder ohne Anspruch auf Krankengeld versichern möchten. Entscheiden Sie sich für die erste Variante „Krankengeld für Selbstständige“, zahlen Sie dafür den erhöhten Beitragssatz von 16,1 % inklusive des kassenindividuellen Zusatzbeitrags von 1,5 % (im Jahr 2024), statt den für Selbstständige sonst üblichen Beitrag von 15,5 %.
Das ist zu beachten
Berechnung Ihres Krankengeldes
Sie erhalten ab dem 43. Tag Ihrer Arbeitsunfähigkeit Krankengeld. Maßgeblich für die Berechnung Ihres Krankengeldes ist Ihr Arbeitseinkommen. Grundlage ist die Höhe des Einkommens, dass zuletzt vor Beginn der Arbeitsunfähigkeit in Ihre Beitragsbemessung eingeflossen ist. Andere ggf. in die Beitragsbemessung eingeflossenen Einkünfte (bspw. aus Kapitalvermögen oder Vermietung und Verpachtung) werden nicht berücksichtigt.
Die Mindestbemessungsgrenze für Beiträge ist bei der Berechnung des Krankengeldes nicht ausschlaggebend.
Höhe Ihres Krankengeldes
Das Krankengeld beträgt grundsätzlich 70 % des Arbeitseinkommens, das vor Beginn der Arbeitsunfähigkeit der Beitragsrechnung zugrunde lag. Maximal werden pro Tag 120,75 Euro Brutto-Krankengeld gezahlt.
Wenn Sie während Ihrer Krankheit keine anderen Einkünfte haben, sind Sie bei uns beitragsfrei krankenversichert. Haben Sie jedoch während Ihrer Arbeitsunfähigkeit Einkünfte aus Ihrer Selbständigkeit, wird ihr Krankengeld gekürzt oder entfällt vollständig. Das betrifft auch andere Einkünfte, wie zum Beispiel: Einkünfte aus Kapitalvermögen. In diesem Fall müssen Sie auch weiterhin Beiträge zur Krankenversicherung zahlen.
Der monatliche Beitrag zur Pflegeversicherung ist unabhängig von den Krankenversicherungsbeiträgen. Die Beiträge zahlen Sie auch während Ihrer Arbeitsunfähigkeit und werden direkt von Ihrer Krankengeldzahlung einbehalten.
Bitte beachten Sie, dass Sie nur Anspruch auf Krankengeld haben, wenn Ihr tatsächliches Arbeitseinkommen entfällt. Bei negativen Einkommen besteht kein Anspruch auf Krankengeld.
eFormular Wahlerklärung Absicherung mit Krankengeld
Die Wahlerklärung zur Absicherung mit Krankengeld können Sie uns, sofern Sie bereits als selbstständige Person freiwillig bei der BKK Linde versichert sind, als eFormular übermitteln. Sie haben die Möglichkeit, die benötigten Unterlagen direkt mit einzureichen.
Als Login nutzen Sie Ihre Zugangsdaten der BKK Linde Service App.
Sie haben noch keinen Zugang zur Service App? Dann fordern Sie jetzt Ihren Zugangscode an und registrieren Sie sich. Kehren Sie nach Ihrer erfolgreichen Registrierung zu diesem Formular zurück und schließen Sie den Antrag ab.
Unser Tipp für Sie
Alternativ können Sie Ihr Krankengeld mit einer privaten Zusatzversicherung absichern. Unser Kooperationspartner Generali Deutschland Krankenversicherung AG hält interessante Angebote für Sie bereit. Die Produkte der Generali erhalten Versicherte der BKK Linde bei Ihrem Vermögensberater der Deutschen Vermögensberatung.
eFormular Krankengeld beantragen
Den Antrag auf Krankengeld können Sie uns als eFormular übermitteln. Sie haben die Möglichkeit, weitere Unterlagen direkt mit einzureichen.
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