Kinderkrankengeld

Kinderkrankengeld
Kinderkrankengeld wird von der BKK Linde gezahlt, wenn Sie aufgrund einer Krankheit Ihres Kindes der Arbeit fernbleiben müssen und Sie Ihr Kind zu Hause pflegen.
Voraussetzungen für die Zahlung von Kinderkrankengeld sind:
- Das erkrankte Kind ist gesetzlich versichert
- Hat das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet
- Sie haben keine alternative Möglichkeit der Pflege
- Eine ärztliche Bescheinigung liegt vor

Das steht Ihnen zu
Für die Berechnung des Kinderkrankengeldes ist entscheidend, welches Einkommen Ihnen während der Krankheit Ihres Kindes tatsächlich entgangen ist. So wird von der BKK Linde von Ihrem Arbeitgeber das Ihnen entfallende Arbeitsentgelt pro Kalendertag abgefragt.
Sie erhalten vom Nettoverdienst 90 Prozent von der BKK Linde. Haben Sie in den letzten 12 Monaten vor der Erkrankung Ihres Kindes eine Einmalzahlung erhalten, sind es sogar 100 Prozent. Von diesem Brutto-Krankengeld werden allerdings noch die Sozialversicherungsbeiträge abgezogen. Das sind die Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung. Das Netto-Krankengeld wird dann auf Ihr Konto überwiesen.
Sie erhalten Kinderkrankengeld höchstens 10 Tage pro Jahr und Kind. Bei Alleinerziehenden erhöht sich der Anspruch auf 20 Tage im Jahr.

So beantragen Sie das Kinderkrankengeld.
Für die Auszahlung füllen Sie einfach die Rückseite der ärztlichen Bescheinigung aus. Ergänzen Sie Ihre Angaben und schicken es zeitnah zur BKK Linde. Gerne auch per E-Mail oder BKK Linde Service App.
Corona-Regelung 2021 (pandemiebedingte Betreuung)
Im Jahr 2021 haben Sie Anspruch auf 20 zusätzliche Tage Kinderkrankengeld pro Elternteil bzw. 40 zusätzliche Tage als Alleinerziehende / Alleinerziehender.
Der Anspruch besteht auch, wenn
- die Schule / die Kita pandemiebedingt geschlossen ist
- oder die Präsenzpflicht im Unterricht ausgesetzt wurde
- der Zugang zum Kinderbetreuungsangebot eingeschränkt wurde
- und dadurch eine Betreuung des Kindes Zuhause stattfinden musste
Das Kind muss bei Vorliegen dieser Kriterien nicht erkrankt sein, um einen Anspruch auf Kinderkrankengeld entstehen zu lassen.

Corona-Regelung 2022 (pandemiebedingte Betreuung)
Aufgrund des fortbestehenden hohen Infektionsgeschehens hat der Gesetzgeber mit dem Gesetz zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes und weiterer Gesetze anlässlich der Aufhebung der Feststellung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite auch für das Kalenderjahr 2022 den Anspruchszeitraum für das Kinderkrankengeld – analog zur Regelung im Kalenderjahr 2021 - erweitert.
Danach haben versicherte Eltern im Jahr 2022 pro Kind und Elternteil bis zu 30 Arbeitstage Anspruch auf Kinderkrankengeld; bei mehreren Kindern bis zu 65 Arbeitstage. Für Alleinerziehende besteht je Kind für bis zu 60 Arbeitstage ein Anspruch auf Kinderkrankengeld; bei mehreren Kindern für bis zu 130 Arbeitstage. Mit dem Gesetz zur Stärkung des Schutzes der Bevölkerung und insbesondere vulnerabler Personengruppen vor COVID-19 wurde der im Jahr 2022 geltende zeitlich erweiterte Anspruch auf Kinderkrankengeld für das gesamte Kalenderjahr 2023 verlängert.
Der Anspruch auf Kinderkrankengeld aus pandemiebedingten Gründen nach § 45 Abs. 2a Satz 3 SGB V besteht für das gesamte Jahr 2022 und ist verlängert bis zum 07.04.2023.

Antrag Kinderkrankengeld (pandemiebedingte Betreuung)
- Antrag Kinderkrankengeld (pandemiebedingte Betreuung)herunterladen
Antrag einreichen (pandemiebedingte Betreuung)
Den Kinderkrankengeld-Antrag (pandemiebedingte Betreuung) können Sie auf folgenden Wegen bei uns einreichen:
- per BKK Linde Service App
- per E-Mail an leuna@bkk-linde.de
- postalisch (BKK Linde, Geschäftsstelle Leuna)

eFormular auf Kinderkrankengeld
Den Antrag auf Kinderkrankengeld können Sie uns als eFormular übermitteln. Sie haben die Möglichkeit die benötigten Unterlagen direkt mit einzureichen.
Als Login nutzen Sie Ihre Zugangsdaten der BKK Linde Service App.
Sie haben noch keinen Zugang zur Service App? Dann fordern Sie jetzt Ihren Zugangscode an und registrieren Sie sich. Kehren Sie nach Ihrer erfolgreichen Registrierung zu diesem Formular zurück und schließen Sie den Antrag ab.

Sie erreichen uns telefonisch Montag bis Freitag von 08:00 - 18:00 Uhr unter 0611 73666.