Kryokonservierung bei keimzellschädigenden Therapien
- Konservierung von Spermien und Eizellen
- Erhalt der Fruchtbarkeit
- Anwendbar u.a. bei Krebstherapien
Konservierung von Eizellen und Spermien
Eine sogenannte "potenziell keimzellenschädigende Therapie" kann zum Verlust der Fruchtbarkeit führen. Eine Krebstherapie gehört zu solchen Behandlungen. Um sich später dennoch einen Kinderwunsch erfüllen zu können, kann man Spermien und Eizellen vor Beginn der Behandlung einfrieren lassen. So erhält man sich die Möglichkeit der künstlichen Befruchtung.
Die Kryokonservierung bei potenziell keimzellenschädigenden Therapien ist Teil des gesetzlichen Leistungsspektrums gesetzlicher Krankenkassen, wie der BKK Linde.
Anspruch und Erstattung
Anspruch: Die sogenannte Kryokonservierung steht allen gesetzlich Versicherten vor einer „potenziell keimzellschädigenden Therapie“ zu, also nicht nur Krebspatientinnen und Krebspatienten. Frauen haben bis zum vollendeten 40. Lebensjahr Anspruch auf die Kostenübernahme, Männer bis zum vollendeten 50. Lebensjahr. Ein rückwirkender Anspruch besteht nicht.
Hinweis: Wurde mit der Kryokonservierung bereits begonnen, können wir nur für die Kosten aufkommen, die seit dem 01.07.2021 entstanden sind.