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Notfalldatenmanagement (NFDM)

  • Speichern von Notfalldaten
  • Hilfe im Ernstfall
  • Datenschutz garantiert
Notfalldatenmanagement (NFDM)
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Was ist das Notfalldatenmanagement?

Das Notfalldatenmanagement (Notfalldatensatz) dient einer besseren medizinischen Versorgung der Versicherten im Notfall. Bei Bedarf kann Ihre behandelnde Ärztin oder Arzt oder das Krankenhaus Notfalldaten direkt auf Ihrer elektronischen Gesundheitskarte (eGK) speichern, wenn Sie es wünschen und in die Speicherung einwilligen.

Im Notfall kann der Notarzt oder Rettungsdienst dann die Daten bei Ihrer Behandlung berücksichtigen. Dies ist besonders hilfreich in Momenten, in denen Sie nicht oder kaum mehr ansprechbar sind. Zur Einsichtnahme benötigen die Behandler einen speziellen elektronischen Ausweis, sodass kein Unberechtigter Zugriff auf die Daten erhält.

Jeder Zugriff wird dokumentiert, sodass nachvollziehbar ist, wer wann die Daten ausgelesen oder aktualisiert hat.

Anspruch auf Hinterlegung 

Anspruch auf einen Notfalldatensatz haben Sie, wenn bei Ihnen Vorerkrankungen oder Allergien vorliegen, die zur Behandlung im Notfall von Relevanz sind. Demnach betrifft dies Versicherte: 

  • mit Vorliegen von mehreren Diagnosen

  • mit Einnahme von Medikamenten und weiteren Besonderheiten

  • mit Erkrankungen, die in einem Notfall relevant sind

  • mit seltenen Erkrankungen und

  • Versicherte, die schwanger sind

Weitere Informationen finden Sie als PDF zum Download.

Älterer Mann hält die eGK in der Hand

Was wird gespeichert?

  • Chronische oder seltene Erkrankungen

  • Regelmäßige Medikation

  • Allergien und Unverträglichkeiten

  • Medizinische Hinweise (z.B. Schwangerschaft, Implantate)

  • Kontaktdaten von Angehörigen

  • Kontaktdaten behandelnder Ärztinnen und Ärzte

  • Ob und wo ein Organspendeausweis vorliegt

  • Ablageort der Patientenverfügung

  • Ablageort der Vorsorgevollmacht und Betreuerin / Betreuer

Mittelalter Arzt bespricht Röntgenbild mit einer Patientin

Hinterlegung der Daten auf der Gesundheitskarte

Die Daten werden von Ihrer behandelnden Ärztin bzw. Arzt oder Apothekerinnen bzw. Apothekern hinterlegt. Bitte sprechen Sie Ihre behandelnde Ärztin bzw. Arzt an, ob sie oder er ein Notfalldatenmanagement (NFDM) anbietet. Auch Krankenhäuser können die Daten hinterlegen.

Arzt sitzt lächelnd am Schreibtisch

Zugriff auf die Daten des Notfalldatensatzes 

Ihre Ärztinnen und Ärzte sowie Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten können (nach Ihrer Einwilligung) die Daten lesen. Auch Apothekerinnen und Apotheker können auf die Daten zugreifen, wenn Sie ihre Einwilligung erteilen.

Im Notfall kann zudem die Rettungsärztin bzw. der Rettungsarzt sowie die Notärztin bzw. der Notarzt die Daten abrufen (ohne die Eingabe Ihrer PIN). Die Behandler können nur mit einem speziellen elektronischen Ausweis auf die Daten zugreifen, so dass das Zugreifen Unbefugter nicht möglich ist und der Datenschutz gewahrt wird.

Weiterhin sind Ihre Daten mit einer PIN geschützt. Die Daten zum NFDM können Sie jederzeit bei Ihrer Ärztin bzw. Ihrem Arzt aktualisieren oder löschen lassen. Die Krankenkassen haben keinen Zugriff auf den Notfalldatensatz und den elektronischen Medikationsplan auf der eGK. Die Daten sind allein auf Ihrer eGK und auf dem Computer/ IT-System der Ärztin bzw. des Arztes gespeichert.

Sie selbst können die Notfalldaten nicht hinterlegen. Allerdings haben Sie die Möglichkeit, sich einen Ausdruck der Notfalldaten aushändigen zu lassen.

Im Notfall bedarf es für das Auslesen der Notfalldaten im medizinischen Notfall keine Eingabe Ihrer persönlichen Identifikationsnummer (PIN), wenn Sie nicht fähig sind, Ihre Zustimmung zu erteilen. Der Zugriff sollte allerdings seitens der Behandler stets dokumentiert werden.

Abseits von Notfällen können Sie Ihren Ärzten und Ärztinnen den Zugriff auf die Notfalldaten auch gewähren, wenn Sie dies innerhalb der Regelversorgung wünschen. Gleichermaßen haben Sie dann auch Anspruch auf das Speichern und notwendige Korrekturen der Daten.

Zudem können alle Einrichtungen, die an die Telematikinfrastruktur (TI) angeschlossen sind, im Notfall und auch in der Regelversorgung mit Ihrer Einwilligung auf die Notfalldaten zugreifen.

Die häufigsten Fragen zum Notfalldatenmanagement

  1. Das Löschen der Daten können Sie nicht selbst vornehmen. Bitte sprechen Sie Ihre Ärztin/ Ihren Arzt an, um die Daten löschen zu lassen.

  2. Bitte lassen Sie regelmäßig überprüfen, ob die hinterlegten Notfalldaten aktuell sind.

  3. Die Daten zum Notfalldatenmanagement (NDFM) und zum elektronischen Medikamentenplan (eMP) sind nur auf der eGK und im Computer der Ärztin/ des Arztes gespeichert. Die BKK Linde kennt die Daten nicht. Wenn Sie eine neue Gesundheitskarte erhalten, sind die Daten nicht auf der neuen Karte gespeichert.

  4. Die Bundesärztekammer (BÄK) definiert folgende Notfallszenarien, bei welchen auf die Notfalldaten auf der eGK zugegriffen werden kann: Präklinische Patientenversorgung durch Rettungsdienst, Ungeplante Patientenaufnahme in der Notaufnahme eines Krankenhauses, Arzt trifft im ambulanten Versorgungssektor auf unbekannten Patient mit Akutbeschwerden Zudem nennt die BÄK folgende Einsatz-Szenarien und mögliche Gründe für das Zugreifen auf die Notfalldaten: Bewusstseinsstörungen des Patienten, Starke akute Beschwerden, auf Grund derer der Patient notfallrelevante dem Arzt nicht mit der nötigen Konzentration korrekt und vollständig schildern kann, Sprachbarrieren (nicht ausreichende Deutschkenntnisse, Demenz), sonstige Gründe, die im individuellen Fall dazu führen, dass die notfallrelevanten medizinischen Informationen nicht in einem dem Krankheitsbild angemessenen Zeitrahmen vorliegen (beispielsweise, wenn der Patient sich nicht erinnern kann).

  5. Der Zugriff auf die Notfalldaten durch Dritte ist nicht möglich. Die Notfalldaten können im Notfall nur von berechtigtem medizinischen Fachpersonal eingesehen werden. Zudem wird jede Einsichtnahme in die Notfalldaten dokumentiert. Zusätzlich werden die Notfalldaten durch eine PIN geschützt, die nur Sie selbst kennen. Diese PIN für Ihre Gesundheitskarte erhalten sie nach erfolgreicher Identifizierung von der BKK Linde. Weitere Informationen zur Identifizierung erhalten Sie hier.

  6. Das alleinige Überreichen Ihrer Gesundheitskarte gilt nicht als Zustimmung zum Auslesen des Notfalldatensatzes. Es bedarf Ihrer direkten mündlichen oder schriftlichen Einwilligung. Die Zustimmung sollte von der Ärztin bzw. dem Arzt dokumentiert werden.

  7. Der Zugriff erfolgt in folgenden Schritten: 1. Anforderung des Notfalldatensatzes durch Ihre Ärztin, Arzt, Behandler, 2. Angabe des Auslesegrundes durch Ihre Ärztin bzw. Arzt (Notfall, zum Zweck der Aktualisierung oder Abruf ohne Notfallhintergrund), 3. Gründe b) und c): Eingabe Ihrer PIN durch Sie selbst am Kartenterminal der Ärztin/ des Arztes, 4. Protokoll auf der eGK durch Ärztin bzw. Arzt: Auslesegrund, Zugriffszeitpunkt und zugreifende Person. Wichtig: Im Notfall können die Notfalldaten ohne Eingabe der PIN erfolgen. In diesem Fall können die Daten nur ausgelesen werden. Eine Veränderung bzw. Aktualisierung oder Löschung ist nicht möglich. Wenn Sie Ihren PIN-Schutz aktiviert haben, muss bei der Auswahl „Aktualisierung“ und „Abruf ohne Notfallhintergrund“ stets die PIN durch Sie am Kartenterminal der Ärztin bzw. des Arztes eingegeben werden.

  8. Nein, Versicherte haben jederzeit die Möglichkeit, den Notfalldatensatz ihren behandelnden Ärztinnen und Ärzten zur Verfügung zu stellen. Dies kann insbesondere hilfreich sein, wenn sie eine Fachärztin bzw. Facharzt das erste Mal aufsuchen oder wenn sie Ihre Hausärztin bzw. Hausarzt wechseln.

  9. Sie können sich einen Ausdruck des Notfalldatensatzes von der Arztpraxis geben lassen. Zudem haben Sie die Möglichkeit, den Notfalldatensatz in Ihrer elektronischen Patientenakte (ePA) hinterlegen zu lassen, wenn sie die ePA bereits nutzen.

  10. Der Notfalldatensatz ist in der Standardeinstellung nicht durch eine PIN geschützt. Sie können ihn jedoch mit Ihrer Karten-PIN sichern, die Ihnen nach erfolgreicher Identifizierung von der BKK Linde zugesandt werden kann. Wenn Sie noch nicht im Besitz einer PIN sind und eine PIN wünschen, wenden Sie sich bitte direkt an uns. Anschließend ist das Anlegen, Aktualisieren und Löschen der Notfalldaten nur noch mit der PIN-Eingabe möglich. Ebenso ist das Auslesen der Daten in der Praxis ab dann nur noch mit Eingabe Ihrer PINs nötig. Ausgenommen hiervon ist, dass ein medizinischer Notfall vorliegt. In diesen Fällen kann berechtigtes medizinisches Personal auf die Notfalldaten auch ohne Eingabe der PIN zugreifen. Jeder Zugriff wird dokumentiert, sodass Nachvollziehbarkeit gewährleistet ist.

  11. Die Daten sind direkt auf Ihrer eGK gespeichert. Zudem sichert die Ärztin / der Arzt die Daten auf dem Praxisverwaltungssystem bzw. Krankenhausinformationssystem der Praxis oder des Krankenhauses. Das Speichern auf dem IT-System der Praxis oder des Krankenhauses dient der Dokumentation und fungiert als Grunddatensatz, wenn Ihre Daten aktualisiert werden sollen. Wenn Sie einmal Ihre Gesundheitskarte verlieren, muss der Notfalldatensatz auf Ihrer neuen Gesundheitskarte gespeichert werden. Auch hierzu dient der gespeicherte Datensatz der Praxis bzw. des Krankenhauses.

  12. Es handelt sich um eine freiwillige Anwendung der eGK. Die Versicherten entscheiden selbst, ob sie den Service nutzen möchten. Zudem entscheiden die Versicherten, wer den Notfalldatensatz einsehen kann. Ebenso können sie festlegen, welche Person oder Personen im Notfall benachrichtigt werden sollen. Sie können ebenso Familienangehörige als auch ihre behandelnde Praxis angeben.

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