Zahnbehandlung
- Zahnfüllungen
- Parodontosebehandlung
- Wurzelbehandlung
Zahnfüllungen
Einfache plastische Füllungen (z.B. Amalgam oder Glasionomer-Füllungen) sind für Sie grundsätzlich kostenfrei. Bei Kunststofffüllungen in Mehrschichttechnik (im Seitenzahnbereich) und bei Inlays (Einlagefüllungen) entstehen Mehrkosten. Ihr Zahnarzt rechnet mit uns, über Ihre Krankenversichertenkarte, den Betrag für eine herkömmliche Füllung ab. Sie zahlen dann nur die Mehrkosten an Ihren Zahnarzt. Informieren Sie sich vor der Behandlung über die Höhe der Mehrkosten bei Ihrem Zahnarzt.
Parodontosebehandlung
Parodontitis ist eine entzündliche Veränderung des Kieferknochens, durch die es zu Zahnverlusten kommen kann. Eine Behandlung kann dies verhindern. Vor Beginn der Behandlung reicht Ihr Zahnarzt einen Behandlungsplan bei uns ein.
Wenn die medizinischen Voraussetzungen vorliegen, übernimmt die BKK Linde die Kosten für die Parodontosebehandlung. Nach der Behandlung muss auf eine gute Mundhygiene geachtet und regelmäßige Kontrolluntersuchungen durchgeführt werden.
Bitte beachten Sie:
Voraussetzung: Im Rahmen der Parodontosebehandlung werden die Zahnfleischtaschen gereinigt. Ab einer sogenannten Taschentiefe von 4mm gilt eine Parodontitis als behandlungsbedürftig. Entsprechend liegen auch die medizinischen Voraussetzungen für eine Kostenübernahme durch die BKK Linde vor.
Kostenübernahme: Damit wir alle Kosten übernehmen können, muss vor der Behandlung ein schriftlicher Antrag der Zahnarztpraxis bei uns eingereicht werden.
Informationen zur (Nach-) Behandlung
Vor Beginn der Behandlung wird der Schweregrad (Grading) der Erkrankung vom Zahnarzt ermittelt. Je nach Schweregrad sieht die Behandlung verschiedene Maßnahmen vor:
eine antiinfektiöse Therapie
eine Antibiotikatherapie oder
chirurgische Eingriffe
Die Nachbehandlung der Parodontose ist für Sie ebenfalls kostenlos. Die "Unterstützende Parodontitistherapie" (UPT) kann nach Abschluss der aktiven Behandlung zwei Jahre lang in Anspruch genommen werden. Hinweis: Für ältere, pflegebedürftige Menschen oder Menschen mit einer Beeinträchtigung gibt es die Möglichkeit einer angepassten niedrigschwelligen Parodontitisbehandlung.
Wurzelbehandlung
Wir übernehmen die Kosten für eine Wurzelbehandlung, wenn die medizinischen Voraussetzungen vorliegen. Die medizinischen Voraussetzungen für eine Abrechnung über die Krankenkasse kann nur der Zahnarzt feststellen. Der Zahnarzt muss für die Behandlung eine Garantie von 2 Jahren übernehmen. Kann der Zahnarzt diese Garantie geben, übernehmen wir die Kosten für die Behandlung. Zusätzlich können Kosten für besondere Behandlungsmethoden anfallen, z.B. für Elektrometische Längenbestimmung, Laserbehandlung oder den Einsatz besonderer Instrumente. Diese Maßnahmen sind keine Kassenleistung und werden Ihnen privat in Rechnung gestellt. Sieht der Zahnarzt die medizinischen Voraussetzungen für eine Abrechnung mit uns nicht, wird die komplette Wurzelbehandlung privat berechnet. Eine Erstattung der Kosten ist uns dann nicht möglich.
eFormular zur zahnärztlichen Behandlung
Einen Härtefallantrag können Sie uns als eFormular übermitteln. Sie haben ebenfalls die Möglichkeit Verordnungen oder Rechnungen zu Ihrer zahnärztlichen Behandlung einzureichen. Beachten Sie bitte, dass ein Heil- und Kostenplan im Original auf dem Postweg eingereicht werden muss.
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