Zahnersatz
Ihre Zähne sind Ihnen wichtig? Uns auch!
Beim Zahnersatz gibt es verschiedene Versorgungsformen. Der Festzuschuss, den wir leisten, richtet sich nach dem Befund des Arztes und dem Nachweis Ihrer Bonusuntersuchungen. Implantate gehören nur in Ausnahmefällen zu den Leistungen einer Gesetzlichen Krankenkasse. Im Rahmen der befundorientierten Festzuschüsse beteiligen wir uns an den Kosten für Kronen, Brücken, Prothesen und anderen Zahnersatzversorgungen.
Voraussetzung:
Vorlage eines Heil- und Kostenplans Ihres Zahnarztes bei der BKK Linde vor Beginn der Behandlung
Regelversorgung
Die Versorgung mit Zahnersatz im Rahmen der Kassenleistungen, ohne Privatleistungen. Der Festzuschuss orientiert sich an der Regelversorgung, er beinhaltet ca. 60% der Kosten für die Regelversorgung zum jeweiligen Befund. Hierbei sind alle zahnärztlichen und zahntechnischen Leistungen berücksichtigt, die bei der Regelversorgung anfallen. Niedrigster Eigenanteil, da keine privaten Zusatzkosten anfallen.
Gleichartige Versorgung
Die Versorgung mit Zahnersatz im Rahmen der Regelversorgung plus geringer Anteil an Privatleistungen, z.B. zusätzliche Verblendungen von Kronen und Brücken. Auch in diesem Fall wird der Festzuschuss der Regelversorgung erstattet. Der Eigananteil fällt höher aus, da Zusatzkosten für Privatleistungen entstehen.
Andersartige Versorgung
Die Versorgung mit Zahnersatz der nicht der Regelversorgung entspricht. Auch in diesen Fällen erstattet die BKK Linde den Festzuschuss der Regelversorgung. Der Eigenanteil fällt bei dieser Versorgungsform deutlich höher aus, da überwiegend Privatleistungen anfallen.
Festzuschuss
Die Festzuschüsse sind gesetzlich festgelegt. Der Festzuschuss erhöht sich bei Nachweis der regelmäßig einmal pro Kalenderjahr durchgeführten Bonusuntersuchung. Jugendliche zwischen 12 und 18 Jahren benötigen den Nachweis über eine Bonusuntersuchung pro Kalenderhalbjahr. Bei Nachweis für die letzten 5 Kalenderjahre vor Beginn der Behandlung erhöht sich der Festzuschuss von 60 % auf 70 % und bei Nachweis der letzten 10 Kalenderjahre auf 75 %.
Implantate
Implantate sind keine Leistung der Gesetzlichen Krankenversicherung. Die BKK Linde übernimmt die Kosten für den Zahnersatz der Regelversorgung, in den meisten Fällen der Zuschuss für eine Brücke oder Prothese. Ihr Zahnarzt stellt Ihnen hierfür einen Heil- und Kostenplan aus. In besonderen Ausnahmefällen und nach Begutachtung durch einen neutralen Implantatgutachter können in diesen Fällen (vor allem Tumorerkrankungen, schwere Unfälle und andere festgelegte medizinische Indikationen) die Kosten von der BKK Linde übernommen werden.
Härtefallregelungen
Für Versicherte mit niedrigem Einkommen gibt es eine Härtefallregelung für den Eigenanteil beim Zahnersatz. Hierfür benötigen Sie einen Härtefallantrag von uns. Grundlage ist das Bruttoeinkommen der Familie. Die Bruttoeinnahmegrenzen werden jedes Jahr festgelegt und den Gesetzlichen Krankenkassen mitgeteilt. Die Bruttoeinnahmegrenzen für 2024 sind: Alleinstehende 1.414,00 €, für 2 Personen 1.944,25 € , für 3 Personen 2.297,75 €, für 4 Personen 2.651,25 € und für jede weitere Person zusätzlich 353,90 €, jeweils monatlich. Sollte Ihr Einkommen nur geringfügig über der Härtefallgrenze liegen, kann nach Rechnungsstellung und individueller Berechnung, ein erhöhter Festzuschuss von uns übernommen werden.
eFormular zur zahnärztlichen Behandlung
Den Härtefallantrag können Sie uns als eFormular übermitteln. Sie haben ebenfalls die Möglichkeit, Verordnungen oder Rechnungen zu Ihrer zahnärztlichen Behandlung einzureichen. Beachten Sie bitte, dass ein Heil- und Kostenplan im Original auf dem Postweg eingereicht werden muss.
Als Login nutzen Sie Ihre Zugangsdaten der BKK Linde Service App.
Sie haben noch keinen Zugang zur Service App? Dann fordern Sie jetzt Ihren Zugangscode an und registrieren Sie sich. Kehren Sie nach Ihrer erfolgreichen Registrierung zu diesem Formular zurück und schließen Sie den Antrag ab.
Das gilt für Zahnersatz im Ausland
Zahnersatz kann nach den gleichen Voraussetzungen wie in Deutschland auch im Ausland durchgeführt werden. In den folgenden Ländern ist das möglich:
Alle EU-Länder
Island
Lichtenstein
Norwegen
Schweiz
Voraussetzungen
Der Zahnersatz muss nach deutschem Recht notwendig sein. Übersenden Sie uns vor Behandlungsbeginn einen Behandlungsplan inklusive einem Befundschema zur Festsetzung der Festzuschüsse/unserer Kostenbeteiligung ein.
Erst nach Vorliegen einer Bewilligung der BKK Linde können Sie mit der Behandlung beginnen. Nach erfolgreichem Abschluss der Behandlung reichen Sie uns die Rechnung ein. Sie erhalten dann den bewilligten Festzuschuss, abzüglich einer Verwaltungsgebühr von 5%, maximal 52 Euro.
Das sollte im Vorfeld geregelt werden
Klären Sie vor Behandlungsbeginn, wie eine eventuelle Nachbehandlung aussieht, falls der Zahnersatz nicht wie gewünscht sitzen sollte.
Gibt es eine Partnerpraxis in Deutschland oder müssen Sie bei Beschwerden oder Erneuerungen in die Praxis im Ausland gehen, die den Zahnersatz erstellt hat. Ebenfalls sollte die Garantiefrage für den Zahnersatz im Vorfeld geklärt sein.