Die elektronische Patientenakte (ePA) für alle
- Gesundheitsdaten zentral und sicher in der App
- Zugriff individuell verwalten
- gezielte Versorgung sicherstellen
Die elektronische Patientenakte
2025 fällt der Startschuss für die elektronische Patientenakte (ePA) für alle! Die ePA wird dann allen gesetzlich Versicherten in Deutschland automatisch angelegt. Damit können Patientinnen und Patienten ihre Gesundheitsdaten einfach und sicher verwalten. Auf dieser Seite finden Sie alle wichtigen Informationen zur ePA für alle inklusive Vorteile, Antworten auf häufige Fragen, die gesetzliche Pflichtinformation sowie die Möglichkeit, Widerspruch einzureichen.
Vorteile der ePA
ePA-App der BKK Linde
Sie müssen die ePA nicht selbst verwalten. Wenn Sie jedoch Dokumente und Zugriffe eigenständig steuern möchten, können Sie dies mit der ePA-App der BKK Linde tun. Diese können Sie für Smartphones mit den Betriebssystemen Android und iOS herunterladen. Nach dem Download führt Sie die App Schritt für Schritt durch den Registrierungsprozess.
Sie nutzen die ePA-App der BKK Linde bereits? Mehr Informationen dazu finden Sie bei unseren Fragen und Antworten zum Thema Datenübertragung bei Nutzung der ePA vor dem 15.01.2025.
Hier finden Sie die wichtigsten Fragen und Antworten zur elektronischen Patientenakte (ePA).
Allgemeines
Die elektronische Patientenakte, kurz ePA, ist der zentrale und sichere Ort für Ihre Gesundheitsinformationen. Grundgedanke der ePA ist, dass die gesamte Krankengeschichte einer Person an einer Stelle dokumentiert werden kann – von vergangenen Behandlungen oder Operationen bis hin zu verschriebenen Medikamenten.
Die ePA für alle wird den Versorgungsalltag für Versicherte und Leistungserbringer verbessern. Sie hilft dabei, Doppeluntersuchungen zu vermeiden, Wechselwirkungen zu verhindern sowie Diagnosen und Behandlungsstart zu beschleunigen und die Behandlung in Notfallsituationen zu vereinfachen. Die Versicherten selbst erhalten durch die ePA einen besseren Gesamtüberblick über ihre Gesundheitsdaten und können genau nachvollziehen, welche Diagnosen gestellt oder welche Leistungen für sie abgerechnet wurden.
Die ePA wird gesetzlich Versicherten bereits seit 2021 auf freiwilliger Basis zur Verfügung gestellt. In den vergangenen vier Jahren wurde die ePA stetig weiterentwickelt und um Funktionen ergänzt. Bis 2024 mussten Versicherte die ePA aktiv bei ihrer Krankenkasse beantragen (Opt-in-Verfahren).
Ab 15. Januar 2025 startet die Einrichtung der ePA für alle, also für alle gesetzlich Versicherten in ganz Deutschland und altersunabhängig. Die ePA-Anlage erfolgt dann automatisch. Versicherte, die keine ePA wünschen, können widersprechen (Opt-out-Verfahren). Weitere Informationen finden Sie bei den Fragen zum Thema Widerspruch.
Als ePA-Nutzer können Sie jederzeit und von überall auf Ihre Gesundheitsdaten zugreifen – von Befunden, Diagnosen über Therapiemaßnahmen und Vorsorgeuntersuchungen bis hin zu Impfpass, Mutterpass sowie Zahnbonusheft. Zudem finden Sie in der ePA Ihre eRezepte und Medikamente.
Außerdem: Je besser Ärztinnen und Ärzte sowie andere Leistungserbringer wie etwa Therapeuten oder Apotheker die Krankengeschichte ihrer Patientinnen und Patienten kennen, desto besser können Sie eine geeignete Behandlung wählen. Je nach Berechtigung sind sie in der Lage, bestehende Befunde, derzeit eingenommene Medikamente und Vorerkrankungen digital einzusehen. Lose Sammlungen von Befunden und Diagnosen beim Patienten sind somit nicht mehr nötig.
Ab 15.01.2025 erhalten alle gesetzlich Versicherten in Deutschland eine ePA. Diese wird altersunabhängig und automatisch angelegt, sofern kein Widerspruch vorliegt.
Bis Versicherte die ePA nutzen können, dauert es voraussichtlich 4 bis 6 Wochen.
Die ePA ist freiwillig. Versicherte, die für sich oder für ihre Kinder unter 15 Jahren keine ePA wünschen, können der automatischen Anlage der ePA bis 15.01.2025 widersprechen. Weitere Informationen finden Sie bei den Fragen zum Thema Widerspruch.
Auch nach dem 15.01.2025 können Versicherte jederzeit ihren Widerspruch geltend machen, was zu einer Löschung der ePA und der bis dahin enthaltenen Daten führt.
Nutzung der ePA
Nach der Installation der ePA-App auf Ihrem Smartphone müssen Sie einen Benutzer-Account anlegen. Dieser Account dient gleichzeitig als Ihre digitale Identität im Gesundheitswesen (GesundheitsID). Für die Identifizierung stehen Ihnen mehrere Optionen zur Verfügung:
Elektronische Gesundheitskarte (eGK) + PIN: Verwenden Sie Ihre eGK und die dazugehörige PIN, die Sie von Ihrer Krankenkasse erhalten haben. Bitte beachten Sie, dass Sie die PIN für Ihre eGK nur erhalten, wenn Sie sich bereits zuvor über einen ähnlichen Identifikationsprozess identifiziert haben.
Personalausweis + PIN: Nutzen Sie Ihren Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion und die entsprechende PIN.
Postfiliale: Lassen Sie sich in einer Postfiliale über das POSTIDENT-Verfahren identifizieren.
Geschäftsstelle der BKK Linde: Besuchen Sie persönlich eine Geschäftsstelle der BKK Linde zur Identifizierung.
Nach erfolgreicher Identifizierung können Sie nicht nur Ihre elektronische Patientenakte (ePA), sondern auch das E-Rezept verwalten, Ihre Erklärung zur Organspende hinterlegen und künftig weitere Funktionen in Anspruch nehmen. In der ePA-App haben Sie jederzeit Zugriff auf Dokumente wie bestehende Befunde und können neue Unterlagen hochladen.
Die Nutzung der elektronischen Patientenakte (ePA) für alle über einen Desktop-PC ist für Mitte 2025 geplant.
Leistungserbringende wie etwa Ärzte, Therapeuten oder Apotheken haben grundsätzlich Lese- und Schreibrechte in der elektronischen Patienteakte (ePA), sobald ein Behandlungskontext durch das Einlesen Ihrer elektronische Gesundheitskarte (eGK) eröffnet wurde. Sie können jedoch die Zugriffsrechte individuell verwalten und einschränken.
Verwaltung der Zugriffsrechte in der ePA-App:
Anpassung der Zugriffsdauer: Standardmäßig haben Leistungserbringende ab Beginn eines Behandlungskontextes 90 Tage Zugriff auf Ihre ePA. Apotheken, Betriebsärzte sowie der öffentliche Gesundheitsdienst haben lediglich drei Tage Zugriff. Diese Zugriffsdauer können Sie in der ePA-App nach Ihren Wünschen verlängern oder verkürzen.
Blockieren von Leistungserbringern: Sie können einzelne Leistungserbringer direkt in der ePA-App blockieren oder die Blockierung wieder aufheben. Blockierte Leistungserbringer können dann nicht mehr auf Ihre ePA zugreifen.
Verbergen von Dokumenten: Sie haben die Möglichkeit, bestimmte Dokumente oder ganze Kategorien von Dokumenten für alle Leistungserbringer zu verbergen. Ebenso können Sie zuvor verborgene Dokumente oder Kategorien wieder freigeben.
Löschen von Dokumenten: Sie können Dokumente jederzeit aus Ihrer ePA löschen.
Einlegen von Widersprüchen:
Sie haben die Möglichkeit, Widersprüche in verschiedenen Ausprägungen einzulegen:
gegen eine bereits bestehende Akte
gegen den digital gestützten Medikationsprozess
gegen die Übermittlung von E-Rezept-Daten (womit die Medikationsliste gefüllt wird)
gegen das Einstellen von Abrechnungsdaten durch die Krankenkasse
gegen die Sekundärnutzung der Daten bspw. zum Zwecke der Forschung
Jeder dieser Widersprüche kann von Ihnen jederzeit problemlos widerrufen werden.
Bei der Entwicklung der ePA-App hat das Dienstleistungsunternehmen der BKK Linde und weiterer Krankenkassen großen Wert auf die Nutzungsfreundlichkeit gelegt. Die ePA-App erfüllt die gesetzlichen Vorgaben aus dem Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) und der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0).
Datenupload und Datenzugriff
Zur selbständigen Nutzung der ePA benötigen Sie die ePA-App der BKK Linde, welche auf Ihrem Smartphone oder Ihrem Tablet installiert ist. Folgende Geräteversionen sind mit der ePA-App kompatibel:
die genutzten Endgeräte müssen für den europäischen Markt ausgelegt sein
mobiles Endgerät mit dem Betriebssystem Android 10 oder höher bzw. iOS 16
oder
Desktop-PC ab Windows 10, Linux ab Debian 11 oder Apple ab macOS Big Sur/Version 11.
Falls Sie kein geeignetes Endgerät besitzen, um die ePA-App zu installieren, haben Sie folgende Möglichkeiten:
Sie wenden sich an unsere Ombudsstelle, um beispielsweise Zugriffsberechtigungen einstellen zu lassen oder Ihre Protokolldaten anzufragen.
Sie wenden sich an den jeweiligen Leistungserbringer, um ihm mitzuteilen, dass ihre Daten entweder in die ePA eingestellt werden oder nicht.
Sie nutzen die Vertretungsfunktion der ePA und berechtigen eine Person, der Sie vertrauen, Ihre ePA zu verwalten. In diesem Fall benötigen Sie kein eigenes Endgerät und keine ePA-App, müssen aber die vertretungsberechtigte Person zum Zugriff auf Ihre ePA berechtigen. Wichtig ist, dass Sie die Vertretungsfunktion nur an Personen übertragen, denen Sie vollständig vertrauen und denen Sie beispielsweise auch eine Vorsorgevollmacht erteilen würden.
Je nach Einstellung in Ihrer ePA haben folgende Parteien Zugriff auf Ihre ePA:
Leistungserbringer und Leistungserbringereinrichtungen
Sie entscheiden selbst welche und wie lange Leistungserbringer und Leistungserbringereinrichtungen auf Ihre ePA zugreifen können.
Krankenkassen
Die BKK Linde kann Daten zu den von Ihnen in Anspruch genommenen Leistungen (Abrechnungsdaten) in der ePA ablegen. Ein Zugriff auf die in der ePA gespeicherten Daten ist uns als Krankenkasse gesetzlich nicht gestattet und durch technische sowie organisatorische Maßnahmen ausgeschlossen.
Anwendungen der Telematikinfrastruktur (TI)
Zur automatisierten Unterstützung Ihrer medizinischen Versorgung greifen Anwendungen der TI für bestimmte, vom Gesetzgeber festgelegte medizinische Anwendungsfälle auf Ihre ePA zu. Dies geschieht ausschließlich nach den Vorgaben der gematik.
Personen Ihres Vertrauens
Sie können Personen, denen Sie besonders vertrauen, zum Zugriff auf Ihre ePA berechtigen. Dieser sogenannten Vertreter hat grundsätzlich die gleichen Zugriffsmöglichkeiten wie Sie selbst, kann Leistungserbringereinrichtungen Zugriffe gewähren oder entziehen und die Krankenkassen zur Datenbereitstellung auffordern. Ihre Vertretung kann Ihre ePA jedoch weder löschen noch weitere Vertreterinnen oder Vertreter benennen bzw. Vertretungen widerrufen.
ePA-Ombudsstelle Ihrer Krankenkasse
Jede Krankenkasse hat eine Ombudsstelle für die ePA. Aufgabe der Ombudsstelle ist es unter anderem, Versicherte ohne Zugriff auf ein (mobiles) Endgerät bei der Wahrnehmung ihrer Rechte zu unterstützen. Sie kann in Ihrem Auftrag zum Beispiel Ihren Widerspruch gegen den Zugriff einzelner Leistungserbringereinrichtungen auf die ePA geltend machen.
Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) und Digitale Pflegeanwendungen (DiPA)
Wenn Sie eine DiGA oder DiPA nutzen, können diese Gesundheitsdaten ebenfalls in Ihre ePA übertragen werden. In einer späteren Ausbaustufe der ePA können Sie einer DiGA oder DiPA umgekehrt auch die Erlaubnis zum Zugriff auf die Daten in der ePA erteilen.
Künftig: Gemeinwohlorientierte Datennutzung
Wenn Sie dem nicht gesondert widersprechen, stellt die ePA automatisch Ihre Gesundheitsdaten voraussichtlich ab Sommer 2025 in pseudonymisierter Form für gemeinwohlorientierte Vorhaben (z. B. Forschungszwecke) zur Verfügung.
Die elektronsische Patientenakte (ePA) ist eine patientengeführte Akte. Sie als Patient können daher selbst entscheiden, wer und wie lange Leistungserbringer auf die ePA zugreifen dürfen. Sie können beispielsweise einzelnen Arzt- und Facharztpraxen sowie medizinischen Einrichtungen den Zugriff erteilen oder verweigern.
Zugriffseinstellungen direkt in der ePA-App:
Individuelle Zugriffsrechte festlegen: In Ihrer ePA-App können Sie die Zugriffsrechte für Leistungserbringer individuell verwalten. Sie können bestimmen, welche Ärzte, Therapeuten oder Apotheken auf Ihre ePA zugreifen können und die Dauer dieses Zugriffs festlegen.
Anpassung der Zugriffsdauer: Standardmäßig haben Leistungserbringende nach dem Einlesen Ihrer elektronischen Gesundheitskarte (eGK) 90 Tage Zugriff auf Ihre ePA. Apotheken, Betriebsärzte sowie der öffentliche Gesundheitsdienst haben standardmäßig drei Tage Zugriff. Diese Zeiträume können Sie in der App nach Ihren Wünschen verlängern oder verkürzen.
Verbergen von Dokumenten: Sie haben die Möglichkeit, bestimmte Dokumente oder ganze Kategorien von Dokumenten für alle oder einzelne Leistungserbringende zu verbergen. Ebenso können Sie zuvor verborgene Dokumente oder Kategorien wieder freigeben.
Blockieren von Leistungserbringern: Sie können einzelne Leistungserbringer direkt in der ePA-App blockieren. Blockierte Leistungserbringer haben keinen Zugriff mehr auf Ihre ePA. Die Blockierung kann jederzeit von Ihnen wieder aufgehoben werden.
Löschen von Dokumenten: Sie können Dokumente jederzeit aus Ihrer ePA löschen.
Zugriffseinstellungen über die Ombudsstelle der BKK Linde:
Wenn Sie die Zugriffseinstellungen nicht selbst in der App vornehmen möchten, können Sie sich an unsere Ombudsstelle wenden:
Einschränkung von Zugriffsrechten: Über die Ombudsstelle können Sie den Zugriff einzelner Leistungserbringer auf Ihre ePA einschränken oder komplett entziehen. Diese Leistungserbringer können dann nicht mehr auf Ihre ePA zugreifen.
Anforderung von Protokolldaten: Sie können bei der Ombudsstelle Protokolldaten anfordern, um zu kontrollieren, wer wann auf Ihre ePA zugegriffen hat.
Direkte Kommunikation mit Leistungserbringern:
Zugriff verweigern: Sie können Leistungserbringern direkt mitteilen, dass sie nicht auf Ihre ePA zugreifen sollen.
Speicherung von Daten steuern: Sie können Leistungserbringer darum bitten, bestimmte Dokumente, Diagnosen oder Behandlungen nicht in Ihrer ePA zu speichern.
Widerspruchsmöglichkeiten:
Zusätzlich haben Sie die Möglichkeit, Widersprüche in verschiedenen Bereichen einzulegen:
gegen eine bereits bestehende Akte
gegen den digital gestützten Medikationsprozess
gegen die Übermittlung von E-Rezept-Daten (wodurch die Medikationsliste gefüllt wird)
gegen das Einstellen von Abrechnungsdaten durch die Krankenkasse
gegen die Sekundärnutzung der Daten bspw. zum Zwecke der Forschung
Diese Widersprüche können Sie jederzeit problemlos widerrufen.
An Ihrer Behandlung beteiligte Leistungserbringer (z.B. Ärzte, Fachärzte, Apotheker) können die im Rahmen Ihrer gesundheitlichen Versorgung erhobenen Informationen und Daten in der ePA speichern, sofern Sie dem nicht widersprechen. Das können zum Beispiel Befunde, Diagnosen und Therapiemaßnahmen sein, Arztbriefe, Rezepte oder elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen. Bei sexuell übertragbaren Infektionen, psychischen Erkrankungen und Schwangerschaftsabbrüchen müssen Behandelnde explizit darauf hinweisen, dass Sie als Patient widersprechen können, dass die Daten in die ePA aufgenommen werden.
Sie selbst können ebenfalls persönliche Gesundheitsdaten speichern. Dies können beispielsweise eigenständig geführte Diabetes-Tagebücher oder digitalisierte Befunde aus früheren Behandlungen sein, die Ihnen Ihre Ärzte bereitgestellt haben.
Die BKK Linde stellt zudem automatisch Informationen zu den von Ihnen in Anspruch genommenen Leistungen (Abrechnungsdaten) in der ePA ein, sofern Sie dem nicht widersprochen haben.
Wenn Sie eine Digitale Gesundheitsanwendung (DiGA), also eine Gesundheits- oder Medizin-App, nutzen, können Sie auch diese Daten in der ePA speichern lassen, sofern Sie das möchten und die DiGA die Datenspeicherung in der ePA unterstützt. Künftig kann die ePA zudem die Datenübernahme von Activity-Trackern oder Smart-Watches, sogenannten Wearables, unterstützen.
Mittels einer Protokolleinsicht in der ePA können Sie einfach und übersichtlich nachvollziehen, wer etwas in ihrer ePA hoch- und heruntergeladen bzw. gelöscht hat.
Die Daten in Ihrer elektronischen Patientenakte (ePA) werden hauptsächlich dazu verwendet, Ihre medizinische Versorgung zu verbessern. Indem Sie Ihre Gesundheitsdaten in der ePA zur Verfügung stellen, erhalten Ihre behandelnden Ärzte und Therapeuten ein möglichst vollständiges Bild Ihres Gesundheitszustandes. Dies ermöglicht den Leistungserbringern, fundierte Entscheidungen zu treffen, individuelle Therapiepläne zu erstellen und somit Ihren persönlichen Therapieerfolg zu steigern.
Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die Vermeidung von Doppeluntersuchungen. Wenn relevante Befunde und medizinische Dokumente bereits in Ihrer ePA vorhanden sind, müssen bestimmte Untersuchungen nicht erneut durchgeführt werden. Das spart Ihnen und Ihren Ärzten Zeit und schont gleichzeitig die Ressourcen des Gesundheitssystems.
Ab voraussichtlich Sommer 2025 werden die Daten in der ePA auch für gemeinwohlorientierte Zwecke genutzt, sofern Sie dem nicht widersprochen haben. Hierbei werden Ihre Daten pseudonymisiert: Persönliche Identifikationsmerkmale wie Name oder Geburtsdatum werden entfernt und durch Codes oder Identifikationsnummern ersetzt. Diese pseudonymisierten Daten können in der Forschung eingesetzt werden, beispielsweise zur Entwicklung neuer Therapien für seltene Erkrankungen oder zur Verbesserung bestehender Behandlungsmethoden.
Sie behalten stets die Kontrolle über Ihre Daten und können selbst entscheiden, wer Zugriff auf Ihre ePA hat und wofür Ihre Daten verwendet werden. Sollten Sie nicht wünschen, dass Ihre Daten für Forschungszwecke genutzt werden, können Sie dem jederzeit widersprechen.
Datenschutz und Sicherheit
Der Schutz Ihrer Gesundheitsdaten hat höchste Priorität. Die gesetzlichen Anforderungen hinsichtlich der Datensicherheit der ePA sind dementsprechend sehr hoch. Durch Datenverschlüsselung können nur Sie und die von Ihnen Berechtigten die Inhalte einsehen und lesen. Die Daten werden außerdem auf Servern in Deutschland gespeichert und unterliegen der EU-DSGVO.
Alle ePA-Apps, so auch die der BKK Linde, müssen ein Zulassungsverfahren der gematik durchlaufen. Zudem werden sämtliche Aktivitäten in der ePA protokolliert und können von Ihnen drei Jahre lang eingesehen werden.
Wir als Krankenkassen können die Daten in Ihrer ePA nicht einsehen, sondern lediglich mit Ihrer Zustimmung Abrechnungsdaten einstellen.
Wenn beispielsweise Arztpraxen auf eine ePA zugreifen wollen, müssen Sie sich vorher authentifizieren. Erst dann können Sie die Inhalte einsehen.
Die Verantwortung für den Datenschutz ist abhängig von der Verantwortlichkeit und Zuständigkeit des einzelnen Arbeitsschritts.
Der jeweilige Arzt ist für die Patientendaten in der Praxis (unter Einbeziehung seines Praxisverwaltungssystems) zuständig sowie für die Aufbewahrung der Daten, Rechner und ggf. Server. Dies gilt ebenfalls für den TI-Konnektor – dieser muss vor Missbrauch geschützt werden. Die Verantwortung für das reibungslose Funktionieren des TI-Konnektors obliegt dem Konnektor-Hersteller.
Bei der Datenübertragung in die TI (Telematikinfrastruktur) muss die Spezifikation der gematik beachtet werden – der Konnektor-Hersteller bzw. die gematik tragen hier die Verantwortung. Die Datensicherheit in der TI liegt im Verantwortungsbereich der gematik. Die BKK Linde lässt wie alle anderen Krankenkassen das ePA-Aktensystem und die Frontends über die gematik zertifizieren. Die Verantwortung für den Datenschutz in der ePA (genau gesagt: für das ePA-Aktensystem in der Telematikinfrastruktur) bleibt aber bei den Krankenkassen.
Wenn Sie die ePA-App nutzen, ist es notwendig, dass Sie die Sicherheitsupdates Ihres Smartphones regelmäßig durchführen, damit die Datensicherheit gewährleistet werden kann. Zudem können Sie die Dateneinsicht durch Leistungserbringer je nach Wunsch einschränken. Als Beispiel: Ihrem Hausarzt gewähren Sie die Einsicht in jegliche Befunde, Diagnosen und Medikamente. Ihr Zahnarzt kann nur die Medikamente einsehen.
Widerspruch
Wenn Sie der automatischen Anlage der elektronischen Patientenakte (ePA) nicht zustimmen möchten, können Sie bis zum 15.01.2025 über unser digitales Widerspruchsformular widersprechen. Dies ist auch für Ihre familienversicherten Kinder unter 15 Jahren möglich.
Auch nach dem 15.01.2025 können Sie jederzeit über das Widerspruchsformular einen Widerspruch einreichen. In diesem Fall wird Ihre ePA inklusive aller darin gespeicherten Daten vollständig gelöscht.
Sie haben vielfältige Möglichkeiten, der Nutzung Ihrer elektronischen Patientenakte (ePA) zu widersprechen. Diese Optionen unterscheiden sich je nach Ansprechpartner:
Über Ihre Krankenkasse:
(1) Widerspruch gegen das Anlegen einer ePA oder die Löschung einer bestehenden ePA:
Sie können der automatischen Anlage einer ePA widersprechen.
Falls Sie bereits eine ePA nutzen, können Sie die Löschung dieser inklusive aller Inhalte verlangen. Dadurch wird Ihre ePA nicht in der Versorgung genutzt und Ihre Daten im Forschungsdatenzentrum (FDZ) werden gelöscht.
(2) Widerspruch gegen das Einstellen von Abrechnungsdaten durch die Krankenkasse:
Sie können widersprechen, dass Ihre Krankenkasse Abrechnungsdaten in Ihre ePA einstellt. Als Versicherte erhalten Sie dann keine weiteren Abrechnungsdaten in Ihrer ePA.
Über die Ombudsstelle Ihrer Krankenkasse:
(3) Ein Widerspruch gegen die Nutzung von Medikationsdaten bedeutet:
Keine Nutzung Ihrer Medikationsdaten aus der ePA in der medizinischen Versorgung.
Kein Anzeigen der elektronischen Medikationsliste (eML) beim Leistungserbringer.
Die Löschung von Informationen zum elektronischen Medikationsplan (eMP) und zur Arzneimitteltherapiesicherheit (AMTS).
Hinweis: Die Übertragung von eRezept-Daten aus dem Fachdienst (FD) als eML in Ihre ePA bleibt für Sie weiterhin sichtbar.
(4) Widerspruch gegen die Übermittlung von eRezept-Daten (eRX-Daten) aus dem E-Rezept-Fachdienst:
Sie können widersprechen, dass eRezept-Daten in Ihre ePA übermittelt werden. Vorhandene eRezept-Daten werden gelöscht.
Es erfolgt kein Einstellen von eMP- und AMTS-Informationen; bereits gespeicherte Informationen werden gelöscht.
(5) Widerspruch gegen die Sekundärdatennutzung ab Sommer 2025 (Datennutzung zu Forschungszwecken):
Sie können der Weiterleitung Ihrer Versorgungsdaten an das Forschungsdatenzentrum Gesundheit widersprechen.
Nach einer ePA-Anlage: Bereits weitergeleitete Daten werden gelöscht.
(6) Widerspruch gegen den ePA-Zugriff einzelner Leistungserbringer (LEO):
Sie können einzelnen Leistungserbringern den Zugriff auf Ihre ePA verwehren.
Diese Leistungserbringer haben dann keinen Zugriff und können Ihre ePA weder für die Versorgung nutzen noch befüllen.
Gegenüber Leistungserbringern (LEO):
(7) Gegen das Einstellen von Dokumenten in die ePA durch Leistungserbringer:
Sie können widersprechen, dass ein Leistungserbringer Dokumente in Ihre ePA einstellt (z. B. vor Ort in der Praxis).
Es erfolgt keine Befüllung Ihrer ePA durch diesen Leistungserbringer.
(8) Einwilligung (Opt-in): Einstellen von Ergebnissen genetischer Untersuchungen/Analysen:
Das Einstellen von Ergebnissen genetischer Untersuchungen erfordert Ihre ausdrückliche schriftliche oder elektronische Einwilligung gegenüber dem Leistungserbringer.
In der ePA-App:
Sie können Widersprüche auch direkt in der ePA-App einlegen, entsprechend der folgenden Punkte:
Widerspruch gegen die Anlage einer ePA oder die Löschung einer bestehenden ePA (siehe 1)
Widerspruch gegen das Einstellen von Abrechnungsdaten durch die Krankenkasse (siehe 2)
Widerspruch gegen die Nutzung von Medikationsdaten (siehe 3)
Widerspruch gegen die Übermittlung von eRezept-Daten (siehe 4)
Widerspruch gegen die Nutzung Ihrer Daten zu Forschungszwecken (siehe 5)
Widerspruch gegen den ePA-Zugriff einzelner Leistungserbringer (siehe 6)
Widerruf des Widerspruchs:
Ein erteilter Widerspruch kann jederzeit über unsere Ombudsstelle widerrufen werden.
Hinweis bei Krankenkassenwechsel:
Bei einem Wechsel der Krankenkasse werden Ihre Widerspruchsinformationen (mit Ausnahme des Widerspruchs gegen das Einstellen von Abrechnungsdaten) an die neue Krankenkasse übertragen. Sie müssen Ihren Widerspruch daher nicht erneut einreichen.
Ja, Sie können Ihre elektronische Patientenakte (ePA) jederzeit löschen lassen. Ein Widerspruch nach dem 15.01.2025 und die damit verbundene vollständige Löschung Ihrer ePA ist jederzeit über die ePA-App oder unser Widerspruchsformular möglich. Bitte beachten Sie, dass nach der Löschung alle bis dahin in der ePA gesammelten Gesundheitsdaten für Sie und Ihre behandelnden Ärzte nicht mehr verfügbar sind.
Wie können Sie Ihre ePA löschen:
Löschung über die ePA-App:
Öffnen Sie die ePA-App auf Ihrem Smartphone.
Navigieren Sie zum Menüpunkt Meine Patientenakte verwalten.
Wählen Sie die Option Meine Patientenakte kündigen und folgen Sie den Anweisungen.
Löschung über das Widerspruchsformular:
Nutzen Sie unser Widerspruchsformular, um die Löschung Ihrer ePA zu beantragen.
Füllen Sie das Formular aus und übermitteln Sie es uns.
Wichtige Hinweise:
Datenverlust: Mit der Löschung Ihrer ePA werden alle darin gespeicherten Daten unwiderruflich gelöscht. Weder Sie noch Ihre Ärzte haben danach Zugriff auf die bisherigen Einträge. Eine Wiederherstellung der gelöschten Daten ist nicht möglich.
Neuanlage der ePA: Falls Sie sich später entscheiden, die ePA wieder zu nutzen, kann eine neue Akte für Sie angelegt werden. Die zuvor gelöschten Daten sind jedoch nicht wiederherstellbar und müssten gegebenenfalls erneut von Ihren Ärzten eingestellt werden.
Kontrolle über Ihre Daten: Sie haben jederzeit die volle Kontrolle über Ihre Gesundheitsdaten und können selbst entscheiden, ob und wie Sie die ePA nutzen möchten.
Überlegen Sie sorgfältig, ob Sie Ihre ePA löschen möchten, da Sie damit auf die Vorteile verzichten, die eine zentrale Speicherung Ihrer Gesundheitsdaten bietet. Dazu gehören unter anderem ein umfassenderes Bild für Ihre behandelnden Ärzte und die Vermeidung von Doppeluntersuchungen.
Datenübertragung bei Nutzung der ePA vor dem 15.01.2025
Die neue ePA bietet erweiterte Funktionen und erhöhte Sicherheit. Falls Sie bereits vor dem 15.01.2025 eine ePA beantragt haben und nutzen, ist eine Datenübertragung erforderlich, um Ihre Gesundheitsdaten auch im neuen System verfügbar zu halten. Den Hinweis und Funktionsbutton zur Datenübertragung erhalten Sie ab 15.01.2025, wenn Sie sich in Ihrer bestehenden ePA-App anmelden.
Ab dem 15.01.2025 haben Sie 6 Monate Zeit, um diese Übertragung durchzuführen. Nach Ablauf dieser Frist werden alle nicht migrierten Daten gelöscht und können nicht wiederhergestellt werden.
Melden Sie sich daher ab dem 15.01.2025 über die ePA-App der BKK Linde im neuen System an. Bestätigen Sie dann die Übertragung Ihrer bestehenden ePA-Daten.
Falls Sie die Datenübertragung bis zum 15.07.2025 nicht durchgeführt haben, gehen Ihre bis dahin gesammelten Gesundheitsdaten verloren. Mit der Einführung der ePA für alle können Sie die neue Version der ePA dann mit aktuellen Gesundheitsdaten befüllen bzw. befüllen lassen.
Widerspruch gegen die ePA für alle
Sie möchten nicht, dass für Sie oder Ihre Kinder unter 15 Jahren automatisch eine ePA angelegt wird? Dann können Sie über dieses Online-Formular widersprechen.
Gesetzliche Pflichtinformation zur ePA nach § 343 SGB V
- Informationen zur elektronischen Patientenakte (ePA) nach § 343 SGB Vherunterladen
- Informationen zur elektronischen Patientenakte (ePA) in einfacher Spracheherunterladen