Elektronische Gesundheitskarte (eGK)
- Infos zu Ihrer eGK
- Lichtbildservice
- PIN und PUK
Allgemeine Informationen zur elektronischen Gesundheitskarte
Die elektronische Gesundheitskarte, auch eGK genannt, ist Ihr persönlicher Schlüssel für Leistungen bei Ärzten, Zahnärzten und andern Leistungserbringern im Gesundheitswesen. Sie enthält Ihre Versicherungsdaten und bedarf deshalb eines besondern Schutzes. Aus diesem Grund ist auf der Karte Ihr Foto aufgedruckt. Sie können damit schnell und einfach identifiziert werden. So verlieren Sie auch in einem ärztlichen Notfall keine kostbare Zeit
Ihre eGK erhalten Sie rechtzeitig vor Versicherungsbeginn per Post von uns. Damit gewährleisten wir Ihnen eine lückenlose Versorgung im Krankheitsfall.
Hinweis: Die Karte ist nicht auf andere Personen übertragbar. Sollten Sie die Karte verlieren, ist es wichtig, uns über den Verlust zu informieren.
Lichtbildservice der BKK Linde
Laden Sie Ihr digitales Foto für die neue elektronische Gesundheitskarte (eGK) bequem und sicher hoch. Wir haben für Sie eine Checkliste zusammengestellt, um Ihnen diesen Vorgang einfach und schnell zu gestalten.
Sollten Probleme beim Login oder beim Hochladen des Fotos auftreten, kontaktieren Sie bitte unsere Service-Hotline unter der Telefonnummer: 0611 73 66-781. Wir helfen Ihnen gerne.
Unser Hinweis für Sie:
Bitte machen Sie sich im Vorfeld mit den Anforderungen an das Foto vertraut
Legen Sie Ihre Versichertennummer parat. Diese finden Sie z.B. auf Ihrer Versichertenkarte, der Mitgliedsbescheinigung und der Lichtbildanforderung
Ihr Foto muss zum Upload in einem JPEG, BMP, GIF, oder PNG Format mit maximal 5 MB vorliegen. Die Bildbreite muss mindestens 225 Pixel betragen.
BKK Linde Lichtbildservice
Schnell und einfach das Bild für die eGK hochladen!
Alternativ können Sie uns Ihr Foto per E-Mail oder auf dem Postweg übermitteln.
Per E-Mail:
eGK@BKK-Linde.de
Per Post:
BKK Linde
Konrad-Adenauer-Ring 33
65187 Wiesbaden
Hinweis: Bitte vermerken Sie auf der Rückseite des Bildes Ihren vollständigen Namen und die Versichertennummer. Kinder bis zur Vollendung des 15. Lebensjahres und Versicherte, die aus bestimmten gesundheitlichen Gründen (z. B. Schwerstpflegebedürftige) kein Bild einreichen können, erhalten die eGK ohne Foto.
So erhalten Sie Ihre PIN für die elektronische Gesundheitskarte (eGK)
Um die PIN für Ihre eGK zu erhalten, müssen Sie sich zunächst identifizieren. Diese Maßnahme dient dem Schutz Ihrer persönlichen Daten und ist gesetzlich vorgeschrieben. Bei der BKK Linde bieten wir Ihnen verschiedene Möglichkeiten zur Identifizierung an:
1. Identifizierung mittels eID-Verfahren (Online-Personalausweis) von NECT
Voraussetzungen:
Gültiger Online-Personalausweis und dazugehöriger PIN
Ihre eGK
Smartphone
Schritte:
Identität bestätigen lassen
Gesundheitskarte verifizieren
Ergebnis:
Ihre PIN wird Ihnen innerhalb von zwei Wochen per Post zugesandt.
2. Persönliche Identifizierung in einer Geschäftsstelle der BKK Linde
Voraussetzungen:
Personalausweis oder Reisepass
Ihre eGK
Schritte:
Besuchen Sie eine unserer Geschäftsstellen
Identität vor Ort bestätigen lassen
Ergebnis:
Ihre PIN wird Ihnen innerhalb von zwei Wochen per Post zugesandt
3. Identifizierung über eine Digitale Identität
Sie können sich auch über eine Digitale Identität identifzieren. Weitere Informationen hierzu finden Sie in den Erläuterungen zur elektronischen Patientenakte (ePA)
Unser Hinweis für Sie:
Die Nutzung aller Zusatzfunktionen ist freiweillig. Auch ohne PIN werden Sie selbstverständlich, wie gewohnt, von Ihrem Arzt oder Ihrer Ärztin behandelt.
Bei Fragen können Sie uns gerne anrufen. Unter der Telefonnummer 0611 7366-785 geben wir Ihnen gerne Auskunft. Darüber hinaus können Sie auch unser Kontaktformular nutzen.
Identifizierung über NECT Hier geht es zu den Geschäftsstellen Infos zur elektronischen Patientenakte
Die häufigsten Fragen
Wir haben für Sie die wichtigsten Fragen und Antworten zur elektronischen Gesundheitskarte zusammengestellt.
Die elektronische Patientenakte, kurz ePA, ist der zentrale und sichere Ort für Ihre Gesundheitsinformationen. Grundgedanke der ePA ist, dass die gesamte Krankengeschichte einer Person an einer Stelle dokumentiert werden kann – von vergangenen Behandlungen oder Operationen bis hin zu verschriebenen Medikamenten.
Die ePA für alle wird den Versorgungsalltag für Versicherte und Leistungserbringer verbessern. Sie hilft dabei, Doppeluntersuchungen zu vermeiden, Wechselwirkungen zu verhindern sowie Diagnosen und Behandlungsstart zu beschleunigen und die Behandlung in Notfallsituationen zu vereinfachen. Die Versicherten selbst erhalten durch die ePA einen besseren Gesamtüberblick über ihre Gesundheitsdaten und können genau nachvollziehen, welche Diagnosen gestellt oder welche Leistungen für sie abgerechnet wurden.
Auf der eGK sind Informationen wie Vorname, Familienname, Geschlecht, Geburtsdatum, Anschrift, Versichertennummer, die Gültigkeitsdauer, die Bezeichnung der Krankenkasse sowie der Versichertenstatus (z. B. Mitglied oder mitversicherter Familienangehöriger) gespeichert.
Voraussetzung für die freiwillige Speicherung und Abfrage von Gesundheitsdaten auf der elektronischen Gesundheitskarte (z. B. Notfalldaten, elektronischer Medikamentenplan) ist die Zustimmung des Patienten durch eine sechsstellige PIN. Die Daten dienen einem optimalen Wissensaustausch der behandelnden Ärzte und Leistungserbringer. Falls Sie die Funktion nutzen möchten, senden wir nach Ihrer erfolgreichen Identifizierung die PIN mit einem gesonderten Brief sowie weiteren Informationen postalisch zu.
Der Datenschutz hat bei der eGK höchste Priorität. Alle Informationen, die im Rahmen der freiwilligen Zusatzdienste eingestellt werden, können ausschließlich von medizinischem Fachpersonal und nur mit Ihrem Einverständnis eingesehen werden. Die Gesundheitsdaten sind vor dem Zugriff Dritter durch eine Verschlüsselung geschützt.
Ihre neue eGK ist sofort nach Erhalt gültig, jedoch nicht früher als der Versicherungsbeginn bei der BKK Linde. Bitte nutzen Sie nur die aktuellste Karte. Ihre alte Karte wird ca. 10 Tage nach dem Erhalt einer neuen eGK gesperrt. Diese können Sie uns gerne zur Vernichtung zurücksenden. Selbstverständlich können auch Sie die daten- und umweltschutzgerechte Entsorgung der Karte vornehmen.
Ihre eGK verfügt über eine kontaktlose NFC-Schnittstelle. Ein kontaktloser Zugriff muss immer durch die Freigabe über die sechsstellige Ziffernfolge (CAN) unter dem schwarzen Balken der Deutschland-Flagge erfolgen. Das unbemerkte Auslesen von Daten ist somit nicht möglich.
Bitte melden Sie uns schnellstmöglich den Verlust Ihrer eGK oder eine Namensänderung. Wir werden Ihnen dann eine neue Karte zur Verfügung stellen. Bei einer Adressänderung werden die Daten nach Ihrer Mitteilung an uns beim nächsten Arztbesuch auf der Karte aktualisiert. Sollte Ihr Arzt hierzu nicht in der Lage sein, informieren Sie uns einfach, damit wir Ihnen eine neue Karte übersenden.
Medizinische notwendige Behandlungen werden von den Ärzten erbracht. Wird innerhalb von 10 Tagen nach der Behandlung keine eGK oder eine Einzelfallbestätigung der BKK Linde vorgelegt, wird der Arzt eine Privatrechnung an Sie stellen. Die BKK Linde darf diese Privatrechnung nicht erstatten, auch nicht anteilig
Häufig gestellte Fragen zu PIN und PUK
Für den normalen Arztbesuch ist keine PIN erforderlich. Sie brauchen die PIN nur, wenn Sie die erweiterten, freiwilligen Funktionen der eGK, wie bspw. den elektronischen Medikamentenplan oder das Notfalldatenmanagement nutzen wollen. Mit der PIN erteilen Sie Ihrem Arzt oder Apotheker die erforderliche Zustimmung oder geben notwendige Angaben auf der eGK frei.
Falls die PIN dreimal falsch eingegeben wurde kann die Karte mit dem PUK entsperrt werden. Die Funktion steht bisher aber noch nicht zur Verfügung. Die BKK Linde kennt weder Ihren PIN noch den PUK. Daher erhalten Sie, wenn Ihnen die Geheimzahlen nicht mehr vorliegen, eine neue eGK mit einer neuen PIN und PUK.
Die PIN dient als Zugang zu den Zusatzfunktionen für Ihre eGK. Um einen PIN zu erhalten müssen Sie sich zuerst identifizieren. Nur Sie kennen die PIN. Die PUK dient der Zurücksetzung des PINs, wenn Sie diesen drei Mal falsch eingegeben haben. Die Funktion der PUK ist derzeit noch nicht verfügbar.
Für die Behandlung beim Arzt genügt die Vorlage Ihrer eGK – ohne Eingabe der PIN.
Die Daten sind außer auf Ihrer Gesundheitskarte nur im Computer Ihres (Zahn-)Arztes, bei eMP auch Apothekers, gespeichert. Die Krankenkasse kennt diese Daten nicht. Wenn Sie eine neue eGK erhalten sind die Daten darauf also nicht vorhanden und müssen neu von Ihrem Arzt, Apotheker oder Zahnarzt auf der Karte gespeichert werden.
Die Daten zum Notfalldatenmanagement (NDFM) und zum elektronischen Medikamentenplan (eMP) sind nur auf Ihrer eGK und im Computer Ihres Arztes gespeichert. Die Krankenkasse kennt die Daten nicht. Wenn Sie eine neue Gesundheitskarte erhalten sind die Daten nicht auf der neuen Karte gespeichert. Bitten Sie Ihren Arzt, die Daten auf der neuen eGK zu hinterlegen.
Bitte fragen Sie Ihren behandelnden Arzt bzw. Apotheker, ob er ein Notfalldatenmanagement (NFDM) bzw. elektronischen Medikationsplan (eMP) anbietet und besprechen Sie dort alles Nähere.
Die Behandler können nur mit einem speziellen elektronischen Ausweis auf Ihre Medikationsdaten zugreifen. Weiterhin sind die Daten mit Ihrer PIN geschützt. Die Daten zum NFDM können jederzeit beim Arzt, eMP-Daten auch in der Apotheke, aktualisiert oder gelöscht werden.
Die Krankenkassen haben keinen Zugriff auf den Notfalldatensatz und den elektronischen Medikationsplan auf Ihrer Gesundheitskarte. Die Daten sind allein auf Ihrer eGK und auf dem Computer Ihres Arztes gespeichert.
Bei Bedarf kann der behandelnde Arzt oder das Krankenhaus Notfalldaten direkt auf Ihrer eGK speichern, wenn Sie es wünschen und in die Speicherung einwilligen. Zum Beispiel können folgende Informationen wichtig sein:
Chronische Erkrankungen
regelmäßige Medikation
Allergien und Unverträglichkeiten
medizinische Hinweise (z.B. Schwangerschaft)
Kontaktdaten von Angehörigen
Im Notfall kann der Notarzt oder Rettungsdienst die Daten dann bei der Behandlung berücksichtigen. Zur Einsichtnahme benötigen diese einen speziellen elektronischen Ausweis. Zusätzliche Informationen zu den Notfalldaten erhalten Sie auf der Seite der gematik GmbH.
Wenn Sie es wünschen und in die Speicherung einwilligen, können (Zahn-)Ärzte oder Apotheker auf Ihrer eGK einen elektronischen Medikationsplan (eMP) speichern. Der eMP beinhaltet folgende Angaben:
Name, Adresse und Geburtsdatum
Allergien und Unverträglichkeiten sowie
Medikation und deren Anwendung (z.B. Dosis, Zeitpunkt, Häufigkeit)
Mit den Angaben kann Ihr Behandler die Einnahme mehrerer Arzneimittel aufeinander abstimmen, Allergien oder Unverträglichkeiten beachten und Neben- sowie Wechselwirkungen verhindern.
Anspruch auf die Hinterlegung eines eMP haben Sie nach § 31a SGB V bei der Einnahme von drei oder mehr Medikamenten. Weitere Informationen finden Sie auf der Seite der gematik GmbH.
Wenn Sie Ihre PIN verloren haben, informieren Sie uns bitte. Eine erneute Ausstellung eines PINs für Ihre Gesundheitskarte ist nicht möglich. In diesem Falle müssen wir Ihnen eine neue Gesundheitskarte zustellen. Wenn Sie sich über die digitale Identität identifiziert haben, können wir Ihnen anschließen direkt eine PIN für Ihre neue Gesundheitskarte zustellen.
Wenn Sie Ihre PIN drei Mal falsch eingegeben haben, ist diese Funktion gesperrt. Mit dem PUK sollten Sie später eine gesperrte PIN freischalten können. Diese Funktion steht bisher nicht zur Verfügung. Sollten Sie die PIN drei Mal falsch eingegeben haben, kontaktieren Sie uns bitte. Sie erhalten anschließend eine neue Gesundheitskarte zugestellt. Wenn Sie sich über die digitale Identität identifiziert haben, können wir Ihnen eine PIN für Ihre neue eGK zusenden.
Bei dem PostIdent-Verfahren führen Sie die Identifizierung zum Erhalt Ihrer PIN für die eGK bei der Deutschen Post AG durch. Sie haben die Möglichkeit, die Identifizierung in einer Filiale der Deutschen Post durchzuführen oder sich mit Ihrem elektronischen Personalausweises (eID) zu identifizieren.
Um die eID-Funktion nutzen zu können, muss Ihr Smartphone eine NFC-Funktion haben. Außerdem muss die Online-Funktion des Personalausweises aktiviert sein und eine PIN vorliegen. Sie können sowohl die online-Ausweisfunktion als auch die PIN über folgende Seite kostenlos bestellen: www.pin-ruecksetzbrief-bestellen.de. Anschließend wird Ihnen der Brief mit dem Aktivierungscode und der PIN zum Personalausweis postalisch zugesandt. Jeder Personalausweis, der seit 2010 ausgegeben wurde, besitzt eine Online-Ausweisfunktion.
Fragen zum online-Ausweis
Auf der Rückseite Ihres online-Ausweises ist ein Symbol aufgedruckt, welches Sie erkennen lässt, dass es sich um einen online-Ausweis handelt. Auf der Seite des Bundesministerium für Innern und für Heimat finden Sie nähere Informationen.
In der Regel ist die Online-Ausweisfunktion bereits aktiviert. Insbesondere bei nach dem 15.07.2017 beantragten Personalausweisen ist die Funktion automatisch verfügbar. Doch auch bei später ausgegebenen Ausweisen kann die Funktion noch nicht verfügbar sein, beispielsweise, wenn Sie sich bei der Ausgabe gegen die Aktivierung entschieden hatten oder der Aktivierung widersprochen hatten. Ebenso wurde die Funktion nicht aktiviert, wenn Sie zum Zeitpunkt der Beantragung des Personalausweises Ihr 16. Lebensjahr noch nicht vollendet hatten.
Der kostenfreie PIN-Rücksetz- und Aktivierungsdienst steht seit Ende 2023 nicht mehr zur Verfügung. Sie können Ihren Online-Ausweis jedoch weiterhin kostenfrei beim zuständigen Bürgerservice Ihrer Kommune aktivieren lassen und eine neue PIN setzen. Die für Sie zuständige Behörde finden Sie unter servicesuche.bunde.de.
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- Flyer Notfalldatenmanagementherunterladen
Europäische Krankenversichertenkarte (EHIC)
In Europa sind Sie mit dem Versicherungsschutz der BKK Linde gut versichert. Die Europäische Krankenversicherungskarte befindet sich auf der Rückseite Ihrer elektronischen Gesundheitskarte (eGK).
Behandlung im Ausland
Im Krankheitsfall werden Sie gegen Vorlage der Karte zu den Bedingungen und Kosten des Versicherungssystems des Reiselandes behandelt.
In welchen Ländern ist die Europäische Krankenversicherungskarte gültig?
Mit der EHIC können Sie Gesundheitsdienstleistungen für vorübergehende Aufenthalte in folgenden Ländern in Anspruch nehmen:
Island
Liechtenstein
Norwegen
Schweiz
Serbien
Montenegro
Nordmazedonien
Hinweis zum Brexit
Aktuelle Regelungen zur Gültigkeit der EHIC im Vereinigten Königreich und Nordirland finden sich auf der Website der DVKA.
eFormular zur elektronischen Gesundheitskarte
Den Antrag auf Ausstellung Ihrer elektronischen Gesundheitskarte (eGK) können Sie uns als eFormular übermitteln.
Als Login nutzen Sie Ihre Zugangsdaten der BKK Linde Service App.
Sie haben noch keinen Zugang zur Service App? Dann fordern Sie jetzt Ihren Zugangscode an und registrieren Sie sich. Kehren Sie nach Ihrer erfolgreichen Registrierung zu diesem Formular zurück und schließen Sie den Antrag ab.
Haben Sie Fragen? Wir beraten Sie gerne.
Sie erreichen uns telefonisch Montag bis Freitag von 08:00 - 18:00 Uhr unter 0611 73666.