Gebärdensprachdolmetscher bei medizinischen Behandlungen
- Genehmigungsfrei
- Kostenfrei
- Einfache Inanspruchnahme
Anspruch auf Gebärdensprachdolmetscher
Bei medizinischen Behandlungen haben hörbehinderte Menschen Anspruch auf einen Gebärdendolmetscher. Gehörlose Eltern, die ihr höhrendes Kind zu einem Arztbesuch begleiten, haben ebenfalls das Recht einen Dolmetscher in Anspruch zu nehmen.
Die BKK Linde erstattet die Kosten für den Dolmetscher. Hinweis: Die Kosten werden nur für einen Gebärdensprachdolmetscher der deutschen Gebärdensprache übernommen. Der Gebärdensprachdolmetscher muss zudem über ein anerkanntes Studium verfügen.
Kostenfreie Dolmetscherleistung bei:
stationäre Behandlung in einem Krankenhaus
vertragsärztliche/-zahnärztliche Behandlung
Abgabe von Heil- oder Hilfsmitteln
Physiotherapie
ärztlich verordneten Therapien (Psychotherapie, Logopädie)
Schwangerschaftsgymnastik
Rehabilitationssport
Wie nehme ich einen Dolmetscher in Anspruch?
Den Dolmetscher können Sie selbst beauftragen, sofern dies aus Sicht des behandelnden Arztes notwendig ist. Eine besondere Genehmigung durch die BKK Linde ist nicht notwendig. Der Arzt stellt Ihnen eine Bescheinigung über die Notwendigkeit der Unterstützung durch einen Dolmetscher aus.
Diese Bescheinigung reichen Sie bei der BKK Linde ein. Der Dolmetscher muss seine Rechnung innerhalb eines Monats, nach Erbringen seiner Leistung, bei uns einreichen. Nur so können wir die Kosten übernehmen.
Haben Sie Fragen? Wir beraten Sie gerne.
Sie erreichen uns telefonisch Montag bis Freitag von 08:00 - 18:00 Uhr unter 0611 73666.