Impfung gegen FSME
Bestens geschützt gegen FSME
Die geopraphische Verbreitung der Frühsommermeningo-Enzephalitis (FSME) und die daraus resultierende Gefahr der Ansteckung ist sehr unterschiedlich. Aus diesem Grund sind die Impfungen gegen FSME nicht überall im Bundesgebiet Teil der gesetzlichen Leistungen einer Krankenkasse.
Versicherte, die in sogenannten Risikogebieten wohnen, können die Impfung über ihre Versichertenkarte direkt abrechnen.
Versicherte, die außerhalb eines Risikogebietes wohnen, können die Rechnung zur Erstattung bei uns einreichen. Wir erstatten die Kosten des Impfstoffes in Höhe von 100% als Extraleistung. Voraussetzung für die Erstattung ist die Vorlage der Originalrechnung, ggf. des Privat-Rezeptes sowie eine Kopie des Impfbuches.
Die aktuellen Risikogebiete beurteilt regelmäßig das Robert Koch Institut (RKI). Gerne informieren wir Sie unter 0611 73666 über den aktuellen Stand. Sie können sich auch gerne direkt beim RKI über die aktuelle Situation informieren.