Schutzimpfungen
- nach STIKO-Empfehlung
- individuelle Entscheidung
- einfacher und wirksamer Schutz vor Krankheiten

Kleiner Pieks - großer Schutz
Die BKK Linde übernimmt die Kosten für alle Impfungen, die in den Schutzimpfungsrichtlinien der Gesetzlichen Krankenkassen geführt werden. Grundlage für die Richtlinien bilden die Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO).

Folgende Impfungen werden durch die BKK Linde übernommen:
Covid-19
Diphtherie
Hepatitis B (Kinder bis zum 18. Lebensjahr)***
Herpes Zoster (ab 18 Jahren mit Indikationsprüfung, ab 60 Jahren ohne Indikationsprüfung)
HPV (Mädchen und Jungen von 9 bis 17 Jahren)*
Frühsommermeningo-Enzephalitis (FSME)**
Influenza
Pertussis (Keuchhusten)
Poliomyelitis (Kinderlähmung)
Masern
Meningokokken B (Säuglinge ab dem Alter von 2 Monaten. Die Impfserie soll frühzeitig begonnen werden und im Alter von 2, 4 und 12 Monaten verabreicht werden. Versäumte Impfungen sollen so bald wie möglich und spätestens bis zum 5. Geburtstag nachgeholt werden)***
Meningokokken ACWY (Kinder und Jugendliche im Alter von 12 bis 14 Jahren, unabhägig vom bisherigen Impfstatus)
Mumps
Röteln
Rotaviren (Für mehr Infos klicken Sie hier)
RSV - Respiratorisches Synzytial-Virus****
Tetanus (Wundstarrkrampf)
Tuberkulose
Varizellen (Windpocken) (Kinder von 11 bis 14 Monaten oder von 9 bis 17 Jahren)
Wenn mehrere Impfungen erforderlich sind, besteht die Möglichkeit die Anzahl der Impfungen mithilfe von Kombinationsimpfstoffen möglichst gering zu halten.
* Die HPV-Impfung wird von der BKK Linde im Alter von 18 bis 25 Jahren als Extraleistung übernommen.
** Die FSME-Impfung wird von der BKK Linde grundsätzlich in Risikogebieten übernommen und über die Versichertenkarte abgerechnet. Als Extraleistung wird die FSME-Impfung Versicherten angeboten, die eine Urlaubsreise in ein Risikogebiet planen. In diesem Fall werden 100% des Impfstoffes von der BKK Linde übernommen.
*** Die Impfkosten für ältere Kinder (Menigokokken B) und Erwachsene (Hepatitis B) können im Rahmen der Reiseschutzimpfungen übernommen werden. Nähere Infos zur Kostenübernahme unter der Leistung Reiseschutzimpfungen.
**** Die Kosten für die RSV-Impfung wird für die von der STIKO empfohlenen Risikogruppen übernommen. Infos finden Sie hier. Die Impfung ist nur über die Versichertenkarte abrechenbar, eine Erstattung bei Ausstellung eines Privatrezeptes ist nicht möglich.
Informationen zur Kostenübernahme
Die Abrechnung für die oben genannten Impfungen erfolgt über Ihre BKK Linde-Versichertenkarte.
Bitte beachten Sie: Beruflich bedingte Schutzimpfungen fallen in die Zuständigkeit des Arbeitgebers und werden von der BKK Linde nicht übernommen.

eFormular zur Impfkostenerstattung
Den Antrag auf Erstattung Ihrer Impfkosten können Sie uns als eFormular über die Service App zu übermitteln. Sie haben die Möglichkeit, die benötigten Unterlagen zur Erstattung direkt mit einzureichen.
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