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Schutzimpfungen

  • nach STIKO-Empfehlung
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  • einfacher und wirksamer Schutz vor Krankheiten
Schutzimpfungen
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Kleiner Pieks - großer Schutz

Die BKK Linde übernimmt die Kosten für alle Impfungen, die in den Schutzimpfungsrichtlinien der Gesetzlichen Krankenkassen geführt werden. Grundlage für die Richtlinien bilden die Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO).

Ärztin gibt einer Frau eine Spritze in den Oberarm

Folgende Impfungen werden durch die BKK Linde übernommen:

  • Covid-19

  • Diphtherie

  • Hepatitis B (Kinder bis zum 18. Lebensjahr)

  • Herpes Zoster (ab 50 Jahren mit Indikationsprüfung, ab 60 Jahren ohne Indikationsprüfung)

  • HPV (Mädchen und Jungen von 9 bis 17 Jahren)*

  • Frühsommermeningo-Enzephalitis (FSME)**

  • Influenza

  • Pertussis (Keuchhusten)

  • Poliomyelitis (Kinderlähmung)

  • Masern

  • Meningokokken B (Säuglinge ab dem Alter von 2 Monaten. Die Impfserie soll frühzeitig begonnen werden und im Alter von 2, 4 und 12 Monaten verabreicht werden. Versäumte Impfungen sollen so bald wie möglich und spätestens bis zum 5. Geburtstag nachgeholt werden)

  • Meningokokken C (Kinder ab 12 Monaten, Nachholimpfung bis 17 Jahren bei unvollständigem Impfschutz)

  • Mumps

  • Röteln

  • Tetanus (Wundstarrkrampf)

  • Tuberkulose

  • Varizellen (Windpocken) (Kinder von 11 bis 14 Monaten oder von 9 bis 17 Jahren)

Wenn mehrere Impfungen erforderlich sind, besteht die Möglichkeit die Anzahl der Impfungen mithilfe von Kombinationsimpfstoffen möglichst gering zu halten.

* Die HPV-Impfung wird von der BKK Linde im Alter von 18 bis 25 Jahren als Extraleistung übernommen.

** Die FSME-Impfung wird von der BKK Linde grundsätzlich in Risikogebieten übernommen und über die Versichertenkarte abgerechnet. Als Extraleistung wird die FSME-Impfung Versicherten angeboten, die eine Urlaubsreise in ein Risikogebiet planen. In diesem Fall werden 100% des Impfstoffes von der BKK Linde übernommen.

Informationen zur Kostenübernahme

Die Abrechnung für die oben genannten Impfungen erfolgt über Ihre BKK Linde-Versichertenkarte.

Bitte beachten Sie: Beruflich bedingte Schutzimpfungen fallen in die Zuständigkeit des Arbeitgebers und werden von der BKK Linde nicht übernommen.

Arzt sitzt lächelnd am Schreibtisch

eFormular zur Impfkostenerstattung

Den Antrag auf Erstattung Ihrer Impfkosten können Sie uns als eFormular übermitteln. Sie haben die Möglichkeit die benötigten Unterlagen zur Erstattung direkt mit einzureichen. 

Als Login nutzen Sie Ihre Zugangsdaten der BKK Linde Service App.

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