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Pflegehilfsmittel (verbrauchsbestimmt)

  • Mundschutz, Handschuhe, Desinfektionsmittel etc.
  • Kostenerstattung: 40€/Monat
  • ab Pflegegrad 1
Pflegehilfsmittel (verbrauchsbestimmt)
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Anspruch auf Pflegehilfsmittel

Zur Erleichterung der Pflege oder Linderung der Beschwerden von Pflegebedürftigen besteht Anspruch auf die Versorgung mit sogenannten "zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmitteln". Dieser Ausdruck umfasst eine ganze Reihe verschiedener Gebrauchsgegenstände.

Der monatliche Kostenerstattungsanspruch beträgt 40,00€. 

Tochter legt den Arm um den Vater

Zum Verbrauch bestimmt sind:

  • Saugende Bettschutzeinlage

  • Fingerlinge

  • Einmalhandschuhe

  • Mundschutz

  • Schutzschürzen zum (Einmalgebrauch oder wiederverwendbar)

  • Einmallätzchen

  • Desinfektionsmittel (Hände und Flächen)

Voraussetzungen zur Kostenübernahme:

  • mindestens Pflegegrad 1

  • Pflege wird ambulant sichergestellt

  • Notwendigkeit der Versorgung

  • Versorgung durch einen anerkannten Leistungserbringer (Apotheke oder Sanitätshaus)

  • Beantragung der benötigen Pflegehilfsmittel

Ein Apotheker steht in einem Lager, das mit Medikamenten gefüllt ist

eFormular verbrauchsbestimmte Pflegehilfsmittel

In der Regel stellt die von Ihnen ausgewählte Apotheke oder der von Ihnen gewählte Dienstleister selbst den Antrag bei der Krankenkasse.

Wenn dies bei Ihnen nicht der Fall ist, können Sie uns den Antrag auf zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel als eFormular übermitteln.

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Unser Hinweis für Leistungserbringer

Die BKK Linde greift auf das MIP-Hilfsmittelmanagement der Firma medicomp GmbH zurück.

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Team Sachleistungen / Pflege

Gerne beraten wir Sie umfassend rund um das Thema Pflegehilfsmittel. Rufen Sie uns einfach an! Tel.: 0611 7366-642

sachleistungen@bkk-linde.de
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