Pflegehilfsmittel (verbrauchsbestimmt)
- Mundschutz, Handschuhe, Desinfektionsmittel etc.
- Kostenerstattung: 40€/Monat
- ab Pflegegrad 1
Anspruch auf Pflegehilfsmittel
Zur Erleichterung der Pflege oder Linderung der Beschwerden von Pflegebedürftigen besteht Anspruch auf die Versorgung mit sogenannten "zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmitteln". Dieser Ausdruck umfasst eine ganze Reihe verschiedener Gebrauchsgegenstände.
Der monatliche Kostenerstattungsanspruch beträgt 40,00€.
Zum Verbrauch bestimmt sind:
Saugende Bettschutzeinlage
Fingerlinge
Einmalhandschuhe
Mundschutz
Schutzschürzen zum (Einmalgebrauch oder wiederverwendbar)
Einmallätzchen
Desinfektionsmittel (Hände und Flächen)
Voraussetzungen zur Kostenübernahme:
mindestens Pflegegrad 1
Pflege wird ambulant sichergestellt
Notwendigkeit der Versorgung
Versorgung durch einen anerkannten Leistungserbringer (Apotheke oder Sanitätshaus)
Beantragung der benötigen Pflegehilfsmittel
eFormular verbrauchsbestimmte Pflegehilfsmittel
In der Regel stellt die von Ihnen ausgewählte Apotheke oder der von Ihnen gewählte Dienstleister selbst den Antrag bei der Krankenkasse.
Wenn dies bei Ihnen nicht der Fall ist, können Sie uns den Antrag auf zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel als eFormular übermitteln.
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Unser Hinweis für Leistungserbringer
Die BKK Linde greift auf das MIP-Hilfsmittelmanagement der Firma medicomp GmbH zurück.
Team Sachleistungen / Pflege
Gerne beraten wir Sie umfassend rund um das Thema Pflegehilfsmittel. Rufen Sie uns einfach an! Tel.: 0611 7366-642