Onlinezugangsgesetz
- Ab 2023 verfügbar
- digitale Leistungsbeantragung
Das Onlinezugangsgesetz (OZG)
Das Onlinezugangsgesetz (OZG) ermöglicht es Ihnen, bestimmte Leistungen bei Behörden, Verwaltungen und somit auch Krankenkassen digital zu beantragen.
Start: Der offizielle Start der digitalen Vernetzung diverser Behördenportale ist zum 01.01.2023 geplant. Freuen Sie sich auf schnelle und sichere Beantragung diverser Leistungen!
Was heißt das für mich?
Ab 2023 stehen Ihnen fast 40 Leistungsanträge für verschiedenste Lebenslagen in digitaler Form zur Verfügung.
Und dies zusätzlich zu unseren bereits bestehenden eServices Anträgen!
Kennen Sie bereits unsere eServices und unsere BKK Linde Service App?
Sofern Sie diese noch nicht nutzen haben Sie die Möglichkeit sich hier über die Service App zu informieren.
Noch besser.
Beantragen Sie heute schon Ihren persönlichen Zugangsschlüssel und nutzen Sie bereits jetzt die Vorteile verschiedenster digitaler Prozesse. Schnell, unkompliziert und einfach!
Übersicht digitale Leistungsbeantragung
Hier finden Sie eine Übersicht der Leistungsanträge, die Ihnen in digitaler Form über das Bürgerportal zur Verfügung stehen.
Leistung | Erklärung |
---|---|
Krankenkassenwahlrecht | Hier können Sie einen Antrag auf Mitgliedschaft bei der BKK Linde stellen. |
Elektronische Gesundheitskarte | |
Lichtbild zur elektronischen Gesundheitskarte | |
Der Antrag auf Versicherungspflicht stellt eine Ausnahme dar, da dieser unterschrieben werden muss. Drucken Sie sich bitte den Antrag aus, unterschreiben diesen und reichen Sie uns diesen auf herkömmlichen Weg ein. | |
Erstattung von Beiträgen | |
Kostenerstattung | |
Teilkostenerstattung | |
Beantragung und Beendigung einer freiwilligen Versicherung | |
Medizinische Vorsorgeleistungen für Krankenversicherte | |
Zahnärztliche Behandlung für Krankenversicherte | |
Kieferorthopädische Behandlung für Krankenversicherte | |
Leistungen zur Prävention für Krankenversicherte (Kurse) | |
Medizinische Vorsorgeleistungen für Krankenversicherte | |
Stationäre und ambulante Hospizleistungen für Krankenversicherte | |
Leistungen bei Schwangerschaftsabbruch | |
Haushaltshilfe für Krankenversicherte | |
Haushaltshilfe bei Schwangerschaft | |
Mutterschaftsgeld | |
Krankengeld für Selbstständige (Wahlerklärung) | |
Krankengeld bei Erkrankung | |
Belastungserprobung und Arbeitstherapie für Krankenversicherte | |
Weiterversicherung | |
Leistungen für Pflegepersonen bei Pflegezeit und kurzzeitiger Arbeitsverhinderung | |
Pflegegeld für selbst beschaffte Pflegehilfen | |
Häusliche Pflege bei Verhinderung der Pflegeperson | |
Zusätzliche Leistungen für Pflegebedürftige in ambulanten Wohngruppen | |
Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen Gewährung | |
Kombinationsleistung von Geld- und Sachleistung für gesetzlich Pflegeversicherte | |
Zusätzliche Leistungen für Pflegepersonen bei Pflegezeit | |
Kurzzeitpflege für gesetzlich Pflegeversicherte | |
Tages- und Nachtpflege für Pflegeversicherte | |
Vollstationäre Pflege für gesetzlich Pflegeversicherte | |
Pflege in vollstationären Einrichtungen der Hilfe für behinderte Menschen | |
Pflegesachleistung für gesetzlich Pflegeversicherte | |
Die häufigsten Fragen (FAQ)
- Das OZG soll den Zugriff auf verschiedenste Leistungen aus den unterschiedlichsten Lebenslagen ab 2023 stark verbessern. Hierzu zählen auch Leistungen der Krankenkassen als Körperschaft der öffentlichen Rechts. Ziel ist es, über eine zentrale Zugangsplattform - das Bürgerportal - unterschiedlichste Themengebiete abzudecken. Hierbei ist es Ihnen möglich verschiedene Leistungsanträge bei mehreren Behörden digital zu beantragen. Bspw. ist es zum Thema Familienversicherung möglich über das Bürgerportal einen Antrag auf Elterngeld bei der Landesbank zu beantragen und gleichzeitig über einen weiteren Link den Antrag auf Familienversicherung bei Ihrer Krankenkasse zu stellen.
- Die einheitlichen Leistungen aus dem OZG stehen Ihnen ab dem 01.01.2023 zur Verfügung. Selbstverständlich ist es Ihnen schon vorab möglich, verschiedenste Leistungen über unsere eServices zu beantragen.
- Durch die Einführung des OZG sollen die "Behördengänge" einfacher gemacht werden. Sie müssen nicht erst einen vor-Ort Termin vereinbaren, sondern können die verschiedensten Angelegenheiten Online erledigen. Das ist einfacher und schneller.
- Unabhängig von unserer Service App und unseren eServices können Sie durch das OZG noch weitere Leistungsanträge stellen. Eine Übersicht zu den Leistungsanträgen des OZG haben wir Ihnen in der Leistungsübersicht dargestellt. Hier kommen Sie zur Leistung / zum Leistungsantrag.