Onlinezugangsgesetz
  • Seit 2023 verfügbar

  • digitale Leistungsbeantragung

  • Über 40 verschiedene Anliegen

Das Onlinezugangsgesetz (OZG)

Das Onlinezugangsgesetz (OZG) ermöglicht es Ihnen, bestimmte Leistungen bei Behörden, Verwaltungen und somit auch Krankenkassen digital zu beantragen.

Start: Der offizielle Start der digitalen Vernetzung diverser Behördenportale ist zum Teil zum 01.01.2023 erfolgt. Bei der BKK Linde können Sie bereits verschiedene Anträge online stellen!
Nutzen Sie hierfür die BKK Linde eFormulare!

Was heißt das für mich?

Ihnen stehen fast 40 Leistungsanträge für verschiedenste Lebenslagen in digitaler Form zur Verfügung. Und dies zusätzlich zu unseren bereits bestehenden eServices Anträgen!

Kennen Sie unsere eServices und unsere BKK Linde Service App?
Sofern Sie diese noch nicht nutzen haben Sie die Möglichkeit sich hier über die Service App zu informieren.

Noch besser: Beantragen Sie heute schon Ihren persönlichen Zugangsschlüssel und nutzen Sie bereits jetzt die Vorteile verschiedener digitaler Prozesse. Schnell, unkompliziert und einfach!

Übersicht digitale Leistungsbeantragung

Hier finden Sie eine Übersicht der Leistungsanträge, die Ihnen in digitaler Form über das Bürgerportal zur Verfügung stehen.

LeistungErklärung
KrankenkassenwahlrechtHier können Sie einen Antrag auf Mitgliedschaft bei der BKK Linde stellen.

Elektronische Gesundheitskarte

Hier erhalten Sie alle Infos zur elektronischen Gesundheitskarte (eGK) und können bspw. eine verlorene eGK neu beantragen.

Lichtbild zur elektronischen Gesundheitskarte

Sie können hierüber ein neues Lichtbild für Ihre elektronische Gesundheitskarte einreichen.

Versicherungspflicht

Die Befreiung von der Versicherungspflicht im Online-Verfahren ist nur für registrierte BKK Linde Versicherte möglich. Sollten Sie bspw. bisher privat versichert sein, dann müssen Sie den Antrag in Papierform stellen. Sie sind bei der BKK Linde versichert und für die Service App registriert? Dann können Sie hier Ihr eFormular ausfüllen.

Familienversicherung

Sie haben Nachwuchs bekommen oder der Versicherungsstatus von Angehörigen ändert sich? Dann können Sie hier den Antrag zur Überprüfung der Familienversicherung stellen.

Erstattung von Beiträgen

Sofern Sie angestellt sind und Versorgungsbezüge erhalten, können Sie hier die Beitragszahlungen bzgl. der Höchstgrenze überprüfen lassen.
Sie sind für die Service App registriert? Dann können Sie hier Ihr eFormular ausfüllen.

Kostenerstattung

Wenn Sie das Kostenerstattungsprinzip gewählt haben, dann können Sie hier Ihre Rechnungen einreichen.
Sie sind für die Service App registriert? Dann können Sie hier Ihr eFormular ausfüllen.

Teilkostenerstattung

Diese Leistung ist in der Satzung der BKK Linde nicht enthalten. 

Beantragung und Beendigung einer freiwilligen Versicherung

Für die Beantragung einer freiwilligen Versicherung können Sie unseren Online-Mitgliedschaftsantrag verwenden. Für das Beenden Ihrer Mitgliedschaft und eine freiwillige Weiterversicherung können Sie das eFormular benutzen.

Stationäre medizinische Vorsorgeleistungen für Krankenversicherte

Hierüber können Sie einen Antrag zur stationären Vorsorgeleistung beantragen. Beachten Sie bitte, dass zur Prüfung eine Bescheinigung Ihres Arztes notwendig ist. Diese können Sie vorab herunterladen.

Zahnärztliche Behandlung für Krankenversicherte

Sie möchten uns eine Mehrkostenrechnung einreichen? Dafür können Sie dieses eFormular nutzen.

Kieferorthopädische Behandlung für Krankenversicherte

Sofern die kieferorthopädische Behandlung abgeschlossen ist, können Sie uns hier die Abschlussbescheinigung und die Eigenanteilsrechnungen einreichen. 

Zahnersatz

Sie haben einen genehmigten Heil- und Kostenplan vorliegen und möchten einen Zuschuss prüfen lassen? Nutzen Sie dieses eFormular hierfür.

Leistungen zur Prävention für Krankenversicherte (Kurse)

Die BKK Linde übernimmt für zwei Kurse 100% Ihrer Kurskosten, max. 100.-€ je Kurs. Hier haben Sie die Möglichkeit ihre Kursbescheinigung sowie die Rechnung einzureichen.

Ambulante medizinische Vorsorgeleistungen für Krankenversicherte

Hier können Sie einen Antrag zur stationären Vorsorgeleistung stellen. Beachten Sie bitte, dass zur Prüfung eine Bescheinigung Ihres Arztes notwendig ist. Diese können Sie vorab im eFormular herunterladen.

Stationäre und ambulante Hospizleistungen für Krankenversicherte

Hier haben Sie die Möglichkeit, die ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung einzureichen.

Leistungen bei Schwangerschaftsabbruch

Sprechen Sie bitte mit Ihrem Arzt. Ggf. ist hierfür kein Antrag notwendig. Sie haben bereits mit Ihrem Arzt gesprochen und Sie benötigen einen Antrag. Dann kontaktieren Sie uns bitte. Der Antrag muss in Papierform gestellt werden.

Haushaltshilfe für Krankenversicherte

Sie können den Haushalt aufgrund einer gesundheitlichen Situation nicht weiter führen und haben keine im Haushalt lebende Person, die den Haushalt übernehmen kann. Hier haben Sie die Möglichkeit einen Antrag auf Haushaltshilfe zu stellen.

Haushaltshilfe bei Schwangerschaft

Sie sind schwanger und dürfen den Haushalt nicht mehr selbst führen? Dann nutzen Sie dieses eFormular zur Antragstellung.

Mutterschaftsgeld

Sofern die Voraussetzungen für Mutterschaftsgeld erfüllt sind, können Sie die Beantragung über dieses eFormular vornehmen und die MET-Bescheinigung mit einreichen.

Maßnahmen zur Herbeiführung einer Schwangerschaft

Sofern der Behandlungsplan nicht vom Leistungserbringer bei der BKK Linde eingereicht wurde oder Sie einen zusätzlichen Leistungsvertrag einreichen möchten, dann nutzen Sie bitte dieses eFormular. Auch die Genehmigung zur Kryo-Konservierung können Sie hierüber prüfen lassen.

Krankengeld für Selbstständige (Wahlerklärung)

Hier können Sie, sofern Sie selbstständig tätig sind, den Antrag auf Absicherung mit Krankengeld im Krankheitsfall stellen.

Krankengeld bei Erkrankung

Sie haben hier die Möglichkeit Kinderkrankengeld zu beantragen oder die Kinderkrankheitstage auf einen Partner, der ebenfalls bei der BKK Linde versichert ist, zu übertragen.

Belastungserprobung und Arbeitstherapie für Krankenversicherte

Sofern kein anderer Sozialversicherungsträger zuständig ist (zum Beispiel die Deutsche Rentenversicherung oder die gesetzliche Unfallversicherung), können Sie Ihre Wiedereingliederung von der BKK Linde prüfen lassen. Wenden Sie sich hierzu bitte telefonisch an uns.

Krankenversicherungsbeitrag Belastungsgrenze / Härtefall

Hier können Sie die Befreiung von Zuzahlungen in der gesetzlichen Krankenversicherung beantragen, wenn Sie Ihre Belastungsgrenze erreicht haben.

Weiterversicherung

Sie haben mit diesem eFormular die Möglichkeit sich in der gesetzlichen Pflegeversicherung weiter zu versichern, sofern bei Ihnen keine gesetzliche Versicherungspflicht besteht.

Leistungen für Pflegepersonen bei Pflegezeit und kurzzeitiger Arbeitsverhinderung

Antrag auf Pflegeunterstützungsgeld für bis zu 10 Tage oder auf Freistellung für bis zu 6 Monate, sofern Sie die Pflege für einen nahen Angehörigen organisieren oder sicherstellen müssen.

Pflegegeld für selbst beschaffte Pflegehilfen

Sie haben bereits einen Pflegegrad und möchten die Pflegeart anpassen? Dann können Sie dies über das eFormular vornehmen.

Häusliche Pflege bei Verhinderung der Pflegeperson

Sie werden von einer privaten Person gepflegt und diese ist  verhindert? Sie haben dann die Möglichkeit einen Antrag auf Verhinderungspflege zu stellen.

Zusätzliche Leistungen für Pflegebedürftige in ambulanten Wohngruppen

Als pflegebedürftige Person in einer ambulanten Wohngruppe haben Sie hier die Möglichkeit einen Zuschuss zu beantragen. Nutzen Sie hierzu das eFormular.

Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen Gewährung

Aufgrund Pflegebedürftigkeit müssen Sie Umbaumaßnahmen vornehmen? Über diesen Antrag haben Sie die Möglichkeit Zuschüsse zu beantragen.

Kombinationsleistung von Geld- und Sachleistung für gesetzlich Pflegeversicherte

Sie haben hier die Möglichkeit Ihre Pflegeleistung zu beantragen. Voraussetzung ist, dass der Pflegegrad bei Ihnen bereits festgestellt worden ist.

Zusätzliche Leistungen für Pflegepersonen bei Pflegezeit

Sie sind eine private Pflegeperson und pflegen jemand anderen. Wir bieten Ihnen die Möglichkeit Pflegekurse zu besuchen. Die Bescheinigung und Rechnung können Sie hier einreichen, sofern der Leistungserbringer dies nicht für Sie vornimmt.

Kurzzeitpflege für gesetzlich Pflegeversicherte

Wenn Ihre Pflegeperson Ihre Pflegeperson Ihre Pflege vorübergehend bspw. Aufgrund Abwesenheit nicht sicherstellen kann, dann können Sie im Jahr bis zu 8 Wochen vollstationäre Kurzzeitpflege hierüber beantragen.

Tages- und Nachtpflege für Pflegeversicherte

Sie werden häuslich gepflegt, Ihre Pflege kann aber nicht den kompletten Tag sichergestellt werden? Dann können Sie hier Tages- oder Nachtpflege, bspw. durch einen ambulanten Pflegedienst, beantragen.

Vollstationäre Pflege für gesetzlich Pflegeversicherte

Sie benötigen vollstationäre Pflege und haben mindestens Pflegegrad 2, dann können Sie hier den Antrag auf Kostenübernahme bis zum gesetzl. festgelegten Höchstsatz beantragen.

Pflege in vollstationären Einrichtungen der Hilfe für behinderte Menschen

Wenn Sie in einer Einrichtung für Menschen mit Behinderung leben, haben Sie unter Umständen Anspruch auf Leistungen der sozialen Pflegeversicherung. Den Antrag können Sie hier stellen.

Pflegesachleistung für gesetzlich Pflegeversicherte

Bei häuslicher Pflege haben Sie als pflegebedürftige Person Anspruch auf Sachleistungen (bspw. körperbezogene Pflege, pflegerische Betreuungsmaßnahmen oder Hilfe bei der Haushaltsführung).

Pflegehilfsmittel

Sofern der Dienstleister oder Ihre Apotheke vor Ort keine Möglichkeit hat den Erstantrag auf Pflegehilfsmittel (bspw. Handschuhe, Desinfektionsspray usw.) zu stellen, so können Sie den Antrag direkt hier über das eFormular stellen.

Erstattung Verdienstausfall als Begleitperson bei stationärer Mitaufnahme einer behinderten Person

Als Begleitperson einer behinderten Person haben Sie unter bestimmten Vorraussetzungen die Möglichkeit Krankengeld für die Zeit des Krankenhausaufenthalts zu beantragen. Nutzen Sie hierzu das eFormular. Kontaktieren Sie uns gern vorab zu den Vorraussetzungen.

Die häufigsten Fragen (FAQ)

  1. Das OZG soll den Zugriff auf Angebote und Dienstleistungen verschiedener Behörden, Ämter und Institutionen ab 2023 stark verbessern. Hierzu zählen auch Leistungen der Krankenkassen als Körperschaft der öffentlichen Rechts.

    Ziel ist es, über eine zentrale Zugangsplattform - das Bürgerportal - unterschiedlichste Themengebiete abzudecken. Hierbei ist es Ihnen möglich verschiedene Leistungsanträge bei mehreren Behörden digital zu beantragen.

    Bspw. ist es zum Thema Familienversicherung möglich über das Bürgerportal einen Antrag auf Elterngeld bei der Landesbank zu beantragen und gleichzeitig über einen weiteren Link den Antrag auf Familienversicherung bei Ihrer Krankenkasse zu stellen.

  2. Die einheitlichen Leistungen aus dem OZG stehen Ihnen seit dem 01.01.2023 zur Verfügung.

  3. Durch die Einführung des OZG sollen die "Behördengänge" einfacher gemacht werden. Sie müssen nicht erst einen vor-Ort Termin vereinbaren, sondern können Ihre Angelegenheiten Online erledigen. Das ist einfacher und schneller.

  4. Unabhängig von unserer Service App und unseren eServices können Sie durch das OZG noch weitere Leistungsanträge stellen.

    Eine Übersicht zu den Leistungsanträgen des OZG haben wir Ihnen in der Leistungsübersicht dargestellt.

Haben Sie Fragen? Wir beraten Sie gerne.

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